Gewerkschaften in arbeitsrechtliche Kommission eingeladen

Tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen können Vertreter in Regional-KODA der bayerischen Diözesen entsenden
München, 11. November 2016. Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) lädt Gewerkschaften erstmals zur Mitarbeit ein und bittet sie, ab März 2017 insgesamt zwei Vertreterinnen oder Vertreter bis zum Ende der laufenden Amtszeit am 31. August 2018 in die Kommission zu entsenden. Damit wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt, in dem entschieden wurde, dass der „Dritte Weg“, das  Arbeitsrechtsregelungsverfahren der Kirchen, die organisatorische Einbindung der Gewerkschaften erfordert.
 
Hintergrund für den „Dritten Weg“ ist Artikel 140 des Grundgesetzes, der den Kirchen das Recht einräumt, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln. Die Arbeitsrechtsregelungen im Bereich der Kirchen kommen daher nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern auf Grund des Leitbildes der Dienstgemeinschaft durch paritätisch – mit der gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen Dienstgeber und der Dienstnehmer – besetzte Kommissionen. Diesen sollen nun zusätzlich Vertreterinnen oder Vertreter von Gewerkschaften angehören und, um die Parität zu wahren, eine entsprechende Zahl von zusätzlichen Vertreterinnen oder Vertreter kirchlicher Dienstgeber. Mit dem System des „Dritten Weges“ ist damit gewährleistet, dass Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter unter Beteiligung der Gewerkschaften gemeinsam Regelungen verhandeln, die mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müssen.
 
Im Bereich der bayerischen Diözesen wird die Aufgabe der Schaffung des Arbeitsvertragrechts von einer gemeinsamen Regional-Kommission wahrgenommen. Alle kirchlichen Dienstgeber sind an die durch die Kommission beschlossenen Regelungen gebunden, es sei denn, sie wenden die Arbeitsver­trags­richtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes an. Damit gibt es keinen tariffreien Raum.
 
In die Regional-Kommission können Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften entsendet werden, die nach ihrer Satzung für den Regelungsbereich der Kommission örtlich und sachlich zuständig sind. Gewerkschaften, die Vertreter entsenden wollen, können dies dem Vorsitzenden der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen, Geschäftsstelle, Spenglergäßchen 1, 86152 Augsburg, bis zum 16. Dezember 2016 mitteilen. (ck)