Katholiken wählen Kirchenverwaltungen

Rund 1,4 Millionen Gläubige im Erzbistum München und Freising sind zur Wahl aufgerufen
Kirchenverwaltungswahlen 2018
München, 12. November 2018. Rund 1,4 Millionen Katholiken im Erzbistum München und Freising sind am Sonntag, 18. November, zur Wahl der Kirchenverwaltungen aufgerufen. Diese ehrenamtlichen Gremien kümmern sich in den einzelnen Pfarreien unter anderem um die Verwendung der Gelder, um die Mitarbeiter und um Baumaßnahmen. Die Wahlen stehen – wie bereits die Pfarrgemeinderatswahlen im Februar – unter dem Motto „Du bist Christ. Mach was draus!“
 
„Ich möchte alle Pfarreimitglieder sehr ermutigen, an der Wahl teilzunehmen und so ein Zeichen zu setzen, dass wir lebendige Pfarreien auf dem Weg in die Zukunft sind“, sagt der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx. „Ich möchte allen sehr herzlich danken, die sich bereithalten zu kandidieren und die jetzt schon in der Kirchenverwaltung arbeiten.“ Die Wahlen seien „ein wichtiges Datum, denn unsere Pfarreien leben davon, dass Menschen sich engagieren“.
 
In jeder Pfarrei und zusätzlich in vielen Filialkirchen werden Kirchenverwaltungen gewählt, im ganzen Erzbistum sind es rund 900. Dazu wird jeweils ein Wahllokal eingerichtet, oft im Pfarrzentrum oder Pfarrbüro. In Pfarreien mit bis zu 2.000 Katholiken werden vier Kirchenverwaltungsmitglieder bestimmt, in Pfarreien mit bis zu 6.000 Katholiken sechs und in Pfarreien mit mehr als 6.000 Katholiken acht. Zwei weitere Mitglieder können nach der Wahl hinzuberufen werden. Zur Wahl berechtigt sind alle Katholiken ab 18 Jahren. Die Amtszeit der Kirchenverwaltungen dauert sechs Jahre.
 
Die Kirchenverwaltung ist das ausführende Organ der Kirchenstiftung, die Mitarbeiter beschäftigt, kirchliche Gebäude besitzt und Gelder erhält, zum Beispiel aus Kirchensteuermitteln. Die Kirchenverwaltung kümmert sich um Kirchen, Pfarrzentren, Kindergärten sowie Pfarrhäuser, sorgt für den Unterhalt der Gebäude und ist bei Sanierungen und Restaurierungen Bauherr. Sie ist auch für das Personal zuständig, das direkt in der Pfarrei angestellt ist, wie Mesner, Hausmeister, Kirchenmusiker, Pfarrsekretärinnen und gegebenenfalls Erzieherinnen in pfarrlichen Kindertagesstätten. Die Kirchenverwaltung beschließt den Haushalt der Kirchenstiftung, verwaltet das Vermögen und entscheidet über die Verwendung der Gelder für die Aktivitäten der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung ermöglicht so die pastorale Arbeit und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher. Ihr Vorsitzender ist der Pfarrer oder ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin, zum Beispiel der Verwaltungsleiter beziehungsweise die Verwaltungsleiterin. Der Vorsitzende wird unterstützt vom Kirchenpfleger beziehungsweise der Kirchenpflegerin, der oder die von der Kirchenverwaltung bestimmt wird und sich besonders um die Kassen- und Rechnungsführung kümmert. (gob)
 
 
Hinweise:
Nähere Informationen zu den Kirchenverwaltungen sind unter www.deine-pfarrgemeinde.de zu finden.