Konferenz der deutschen Diözesandatenschutzbeauftragten


E-Mail-Anschrift der Konferenz: mail@konferenz-ddsb.de

Teilnehmer:

Nord
: Andreas Bloms, Unser Lieben Frauen Kirchhof 20, 28195 Bremen,
Telefon +49 (0) 421 33 00 56 - 0, E-Mail: info@datenschutz-katholisch-nord.de
https://www.datenschutz-kirche.de
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und das Offizialat Vechta.

Ost
: Matthias Ullrich, Badepark 4, 39218 Schönebeck
Telefon +49(0) 3928 7287181; E-Mail kontakt@kdsa-ost.de;
https://www.kdsa-ost.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Berlin, Erfurt, Dresden-Meißen, Görlitz, Magdeburg.

NRW
: Steffen Pau, Brackeler Hellweg 144, 44309 Dortmund;
Telefon: +49 (0) 231 13 89 85-0; E-Mail: info@kdsz.de
https://www.katholisches-datenschutzzentrum.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn,

Süd-W
: Ursula Becker-Rathmair, Domplatz 3, Haus am Dom, ​60311 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 800 8718 800; Email: info@kdsz-​ffm.de;
https://www.kath-datenschutzzentrum-ffm.de/
Zuständig für die (Erz-) Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rothenburg-Stuttgart, Speyer, Trier.

und Jupp Joachimski (wie Seite Datenschutzaufsicht) für die bayerischen Bistümer Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München & Freising, Passau, Regensburg, Würzburg.

Die Datenschutzaufsicht umfasst den gesamten Bereich der verfassten Kirche (z.B. Kirchenstiftungen und Ordinaiate), die kirchlichen Organisationen (z. B. kirchliche Vereine, Stiftungen, Caritas) und die Ordensgemeinschaften bischöflichen Rechts im sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich; außerhalb dessen können sie nur die "jedermann" zustehenden Rechte wahrnehmen.

Für Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts sind die Ordensdatendatenschutzbeauftragten als Datenschutzaufsichten berufen. Ihre Daten ergeben sich aus der Datenbank der Deutschen Ordensobernkonferenz. Diese hat wiederum für eine Vielzahl von Orden päpstlichen Rechts drei Gemeinsame Ordensdatenschutzbeauftragte  beauftragt, die regelmäßig auch an den Sitzungen der Diözesandatenschutzbeauftragten teilnehmen und jeweils am Dienstag von 14-17 Uhr telefonisch erreichbar sind:

Dieter Fuchs, fuchs@orden.de, Tel. 0171/4215965
Christine Haumer, haumer@orden.de, Tel. 0170/6305415
Jupp Joachimski, joachimski@orden.de, Tel. 0173/8467227

Begriffsklärung Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzaufsicht bzw. d. Diözesandatenschutzbeauftragte
Der oder die Diözesandatenschutzbeauftragte wird vom Bischof (der Ordensdatenschutzbeauftragte vom Ordensobern) bestellt und ist in seiner/ihrer Amtswahrnehmung unabhängig. Darüber hinaus ist d. Diözesandatenschutzbeauftragte Ansprechpartner/in für die Betroffenen, die sich durch die Datenverarbeitung in kirchlichen Einrichtungen in ihren Rechten verletzt fühlen. D. Diözesandatenschutzbeauftragte trifft die Entscheidung über Aussagegenehmigungen für sich und ihren/seinen Bereich in eigener Verantwortung. 

Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte
D. betriebliche Datenschutzbeauftragte wird vom Verantwortlichen (Dienststellen- oder Einrichtungsleiter) bestellt und wirkt auf die Einhaltung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Zu diesem Zweck kann sie/er sich in Zweifelsfällen an die Datenschutzaufsicht gem. KDG/KDR-OG §§ 42ff. wenden.

Betroffene Personen können sich jederzeit und unmittelbar an d. betriebliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden. Im Internetauftritt einer Dienststelle soll die Kontaktadresse stehen.
Die Konferenz der deutschen Diözesandatenschutzbeauftragten hat beschlossen, im Interesse der Rechtsgleichheit künftige alle wesentlichen Entscheidungen zu Rechtsfragen zu veröffentlichen. Diese finden Sie hier:

Betrieblicher Datenschutz


Fotos und Filme


Elektronische Kommunikation und Social Media

Dieser Beschluss wurde in der Konferenz vom 15.9.2021 bestätigt. Er wirkt sich dahingehend aus, dass die dienstliche Nutzung von What's App und Telegram (vgl. die Ausführungen des Diözesandatenschutzbeauftragten Ost zu diesem Thema) unzulässig ist.

Auftragsdatenverarbeitung


Einwilligungserklärungen:

Berichte des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten

Jeder Diözesandatenschutzbeauftragte ist gehalten, über seine Tätigkeit einmal jährlich Rechenschaft abzulegen. Die Berichte 2021 und 2022 sind hier nachstehend veröffentlicht.