Online-Beschwerde

Ihre Eingabe werte ich dann als Beschwerde im Sinne des § 48 KDG, wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass die Stelle, über die Sie sich beschweren, Sie betreffende personenbezogene Daten so verarbeitet, dass Ihre Rechte verletzt werden. Wenn Sie eine Verletzung eigener Rechte nicht nachvollziehbar darlegen, werte ich Ihre Eingabe als Kontrollanregung.

         Joachimski
Diözesandatenschutzbeauftragter