Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend mitzuwirken oder zu beschließen!
Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates:
Nach der Satzung gehören dem Pfarrgemeinderat außer den Seelsorgern gewählte und weitere berufene Mitglieder an, je nach Größe der Pfarrei und der Beschlussfassung. Davon sind sechs Kandidat(inn)en von der Pfarrgemeinde unmittelbar und geheim zu wählen.
Wer ist wahlberechtigt? Wer kann gewählt werden?
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Es kann wahlberechtigten Personen außerhalb der Pfarrei auf Antrag das aktive Wahlrecht gewährt werden. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.