NEU: Newsletter des Pfarrverbandes Ab sofort können Sie unseren Kirchenanzeiger auch über den neu eingerichteten Newsletter
per E-Mail erhalten. In der Zeit der eingeschränkten sozialen Kontakte, auch zur Kirche und Pfarrgemeinde, ist der Newsletter ein zuverlässiges Informationsmedium. Im Kirchenanzeiger, der weiterhin in den Kirchen ausliegt und in den Schaukästen ausgehängt wird, finden Sie neben der Gottesdienstordnung Hinweise auf Veranstaltungen und aktuelle Mitteilungen aus dem Pfarrverband. Der Kirchenanzeiger ist
das Mitteilungsblatt unseres Pfarrverbandes. Künftig können auch andere Mitteilungen als Newsletter versendet werden. Um auf dem Laufenden zu bleiben,
melden sich bitte hier für den Newsletters-Empfang an. Abmeldung ist jederzeit möglich.
Corona-PandemieDie aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen nicht, aufgrund der Bedeutung der Religionsausübung, die Feier der Gottesdienste. Bei den Gottesdiensten setzen wir die Auflagen des Infektionsschutzkonzepts des Erzbistums um.
Es ist keine vorherige Anmeldung für den Gottesdienstbesuch erforderlich. Wir sind drei verhältnismäßig kleine Pfarrgemeinden und haben im Pfarrverband drei relativ große Kirchen. Nachdem die Zahl der Sitzplätze festgelegt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass jemand keinen Platz bekommt. Die Ordner dürfen keine Ausnahmen machen. Man sollte dann bitte auf andere Gottesdienste im Pfarrverband ausweichen. Die Zahl der markierten Sitzplätze mit mindestens 1,5 m Abstand: St. Klara – 51, St. Rita – 49, St. Johann von Capistran – 75. Ein Paar besetzt einen Platz, eine Familie die ganze Bank (2 Sitzplätze). Beachten Sie bitte unser aktuelles
Schutzkonzept für Gottesdienste im Pfarrverband.Die aktuelle
Gottesdienstordnung des Pfarrverbandes, Hinweise auf
Veranstaltungen und
Mitteilungen aus dem Pfarrverband finden Sie im
Kirchenanzeiger. Unsere drei
Kirchen, als Orte der Stille und Besinnung, sind zum persönlichen Gebet zu den üblichen Zeiten an allen Werk- und Sonntagen geöffnet.
Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote bleiben unsere
Pfarrheime nur eingeschränkt benutzbar. Nähere Informationen erhalten Sie in den Pfarrbüros.
Unsere Pfarrbüros sind für den Parteiverkehr geöffnet. Für das Betreten des Pfarrbüros gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter). Eine vorherige telefonische Anmeldung ist für beide Seiten hilfreich. Alle Kontakte
hier.