Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-RisikogebietenDer Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine
Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem
Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, sind auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link zu finden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.htmlDie Testpflicht dient auch dem Schutz der Kinder und der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Deswegen erscheint es uns wichtig, auf die Testpflicht auch auf diesem Weg ausdrücklich hinzuweisen. Wir empfehlen, den beigefügten Elternbrief an die Eltern der betreuten Kinder weiterzugeben. Auf der Homepage des Familienministeriums ist der Elternbrief auch in verschiedenen Sprachen verfügbar:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.phpBereits jetzt gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine
strenge Quarantänepflicht. Diese wird durch die Testpflicht weiter verschärft. Alle Rückkehrenden aus Risikogebieten müssen
innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise nach Bayern ein negatives Testergebnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Der Test kann bereits im Ausland vorgenommen werden, darf aber bei der Einreise nach Bayern
nicht älter als 48 Stunden sein.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Dieses hat hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung und zur Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer unter folgendem Link zusammengestellt:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung