Die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen finden statt am
Sonntag, 20. März 2022.
Das
Motto ist: „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“
Alle im Meldewesen erfassten Katholiken, die am Wahltag 14 Jahre alt sind, erhalten die Wahlbenachrichtigung. Da hierzu der Datenbestand mit Stichtag 15. Januar 2022 genutzt wird, kann es allerdings sein, dass einige Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung bekommen (z. B. Neuzugezogene). Diese können dann mittels
Urnen- oder
Briefwahl an der PGR-Wahl teilnehmen.
NEU wird sein:
Die Stimmabgabe wird bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2022 wahlweise auch
Online möglich sein. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten. Eine Allgemeine
Briefwahl, d.h. nur die Briefwahl ist möglich, findet 2022 nicht statt. Es wird in jeder Pfarrei möglich sein, in einem
Wahllokal seine Stimmen abzugeben oder die Briefwahlunterlagen anzufordern.
Die
Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.
Wahl in einer anderen Pfarrei:Sehr häufig engagieren sich Christen nicht in der Pfarrgemeinde, in der sie wohnen, sondern in einer der umliegenden Pfarreien. Dies kann durch Umzug, den Besuch von Schulen in einer anderen Pfarrei oder sonstigen persönlichen Umständen entstanden sein. Um das aktive Wahlrecht für die Wahl des Pfarrgemeinderates in der "Wahlpfarrei" wahrnehmen zu können, in der sich die Wahlberechtigten lebhaft am Gemeindeleben beteiligen, ist ein Antrag an den Wahlausschuß der "Heimatpfarrei" zu richten. Wie das vor sich geht und welche Fristen einzuhalten sind, erklärt Ihnen die Grafik
"Aktives Wahlrecht in anderer Pfarrei".