Pfarrverband Teisendorf

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Der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung

Der Pfarrgemeinderat

Dieser wird von der Pfarrgemeinde für 4 Jahre gewählt.

Der aus den Pfarrgemeinderäten gewählte Vorsitzende und die Pfarrgemeinderäte unterstützen den Pfarrer in Seelsorgsangelegenheiten.

Das Aufgabengebiet reicht von der Jugendarbeit bis hin zur Seniorenbetreuung und ist schier unendlich.

Die Organisation von pfarrlichen Angelegenheiten aber auch die Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet dieses Leitungsgremiumm.

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Die Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung wird ebenfalls von der Pfarrgemeinde gewählt, jedoch für 6 Jahre.

Das Gremium besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und aus vier (bis zu 2.000 Katholiken in der Pfarrei), sechs (bis zu 6.000 Katholiken) oder acht (mehr als 6.000 Katholiken) KV-Mitgliedern.

Neben dem Pfarrer als Vorstand wird aus den KV-Mitgliedern der Kirchenpfleger gewählt.

Die Aufgaben der KV, zusammen mit der Erzbischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde, bestehen aus rechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art.

Je nach Bedarf können KV-Mitglieder für einzelne Bereiche der Pfarrgemeinde wie Pfarrheim, Kindergarten und pfarrliche Einrichtungen dazu bestimmt werden besonders dafür Sorge zu tragen.

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