Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Begriffsbestimmungen zum Asylverfahren

Wenn in der Diskussion um Flüchtlinge von „Asyl“ die Rede ist, geht es zumeist eigentlich um Schutz nach den Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde. Denn eigentlich kann in Deutschland nach dem so genannten „Dublin III – Abkommen“ kaum jemand offiziell politisches Asyl, wie es im Grundgesetz als Grundrecht verankert ist, beantragen. Deutschland ist von so genannten „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist, in die Asylsuchende zurückgeschickt werden können, um dort einen Asylantrag zu stellen.

Um sich auf das Recht auf Asyl berufen zu können, muss man nachweisen, dass man im Herkunftsland persönlich verfolgt wird / unverhältnismäßige Nachteile zu erdulden hat. Die reine Zugehörigkeit zu einer verfolgten / benachteiligten Gruppe, stellt keinen Asylgrund dar (z. B. Christen oder Jesiden im Irak). Darüber hinaus muss die Verfolgung von Seiten des jeweiligen Staates erfolgen – gerade in einer Bürgerkriegssituation können die Verhältnisse hier sehr unklar sein.
 
Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen, Krieg oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinn des internationalen Asylrechts anerkannt. Allerdings kann z. B. durch Krieg vom Tod bedrohten Menschen ein zeitweiliger subsidiärer Schutz gewährt werden (gilt etwa für die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge). 

Gesetzliche Regelungen

Die verbindlichen gesetzlichen Regelungen finden sich hier - allerdings ist die rechtliche Situation von Flüchtlingen sehr komplex. Die Abklärung von Rechtsfragen sollte man daher in jedem Fall entsprechend spezialisierten Juristen überlassen. Eine allgemeine Beratung wird auch bei den Asylberatungsstellen der Caritas angeboten.
        
Hilfreich für eine erste Orientierung ist auch die Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt".
Gut verständliche Erklärungen und Informationen finden sich zudem auf den Seiten des Bayerischen Rundfunks sowie beim Flüchtlingsrat Berlin, beim Informationsverbund Asyl oder auf migrationsrecht.net, einem Informationsportal zum Ausländerrecht.