Eine   Berufsausbildung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.  Bei  Geduldeten muss die Ausländerbehörde zustimmen. Die Genehmigung  gilt  zunächst für ein Jahr. Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur   finanzielle Unterstützung erhalten. Die Agenturen für Arbeit sind auch   für die 
Vermittlung von Ausbildungsplätzen zuständig. 
Da in der Wirtschaft dringend Auszubildende gesucht werden, können hier auch die zuständigen Kammern bei der 
Suche nach Praktikums- und  Ausbildungsplätzen weiterhelfen. 
Im Bereich der Erzdiözese München und Freising sind dies insbesondere:
Für 
Probleme während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der Kammern zur Verfügung.
Sowohl die Kammern (s.o.) als auch die 
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft  (vbw, Tel. 089 551780) haben 
Projekte zu Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geschaffen.
Die 
Berufsschulen führen 
Integrationsklassen für Flüchtlinge,   um sie auf die Ausbildung vorzubereiten. Informationen hierzu gibt es   an den einzelnen Berufsschulen in den Stadt- und Landkreisen.  
 Für eine notwendige 
Begleitung von Auszubildenden während der Berufsausbildung gibt es ehrenamtliche örtliche/regionale Organisationen.
Bundesweit unterstützt der 
Senior Experten Service mit dem Projekt VerA Auszubildende mit Schwierigkeiten in der Ausbildung ehrenamtlich durch aus dem Berufsleben ausgeschiedene, hierfür geschulte  Senioren - auch bis zum Ausbildungsabschluss.