Mariä Himmelfahrt

Kirchweg 7, 83317 Teisendorf, Telefon: 08666-7255, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Weildorf@ebmuc.de
1. Unterstützende Institutionen:
a)      Frühförderstelle, externe Heilpädagogin, Kinderarzt, Gesundheitsamt:
          Zur Diagnoseerstellung - Förderung von behinderten Kindern oder von Behinderung          
          bedrohter Kinder  (Einzelintegration)
          Förderung von Kindern mit Sprachschwierigkeiten (Sprachtherapeut),
         Förderung von Kindern mit Entwicklungsrückständen.
b) Erziehungsberatungsstelle: Zur Diagnoseerstellung ,
                                                     zur Beratung von auffälligen Kindern,
                                                     zur Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten,
                                                     zur Gestaltung von Elternabenden.
c)  Schulvorbereitende Einrichtung: zur Feststellung der Schulfähigkeit.
                                                            Für Kinder, die noch nicht schulfähig sind, ist diese
                                                            Einrichtung sehr empfehlenswert.
d)  Jugendamt des Landkreises Berchtesgadener Land sowie der IsoFak (insofern          erfahrenen Fachkraft) für den LK – BGL Fr. Ute Schöbl - ab Jan 23 Frau Christine Mohr.
e) Bücherei Teisendorf: Gemeinsam mit dem Team der Bücherei Teisendorf  führen wir
    jährlich die Aktion „Bib-fit“ zum Kennenlernen der Bücherei für unsere Vorschulkinder
    durch.
f) Real- und Mittelschulen: Hospitation, Anleitung und Betreuung von Praktikanten
    z. B. Schnupperpraktikanten, Boy´s Day …
g) Kinderpflegeschule und Fachakademie: Wir bieten den Auszubildenden
    Möglichkeiten für unterrichtbegleitende Praktikas
 
2. Grundschule: Die Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule ist gesetzlich geregelt.
                           Die   Beauftragten für Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule
                           treffen sich je nach Bedarf zum Erfahrungsaustausch, um den Kindern einen
                           idealen Schulübertritt zu ermöglichen.
 
                           Um Auskunft über Kinder geben zu können, bedarf es von Seiten der Eltern             
                           der Einwilligung. (Siehe Anlage 9 des Bildungs- u. Betreuungsvertrages).
                           Im Rahmen der Zusammenarbeit sind gegenseitige Besuche und gemeinsame  
                           Veranstaltungen geplant.
 
                          Die Schulanfänger besuchen die 1. Klasse zu einer Schnupperstunde oder sie
                           werden von der Schule zu einem Nachmittag eingeladen.
                           Zur Zeit ist Margarete Haimbuchner die Beauftragte des Kindergartens für  
                           Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule.
 
3.Zusammenarbeit mit der Gemeinde:
   Gebäude, Grund und Boden ist Eigentum der Gemeinde.
   Das KibigWeb ist ein wichtiges Informationsinstrument.
   Der Monatsdaten Import ermöglicht der Gemeinde unsere Kindergartensituation zu
   registrieren. Der Dialog diesbezüglich ist stets zu beachten.
   Informationsanforderung über künftige Jahrgänge (Geburtenzahlen)
   Zusammenkunft der Leiterinnen und Träger zu gegenseitigem Austausch und  
   Tarifabstimmung.
   Gebäude- und Gartenpflege übernimmt z. T. die Gemeinde
   Schadensfälle am Gebäude werden an die Gemeinde weitergeleitet.
   Neuanschaffungen des Mobiliars werden bei der Gemeinde beantragt.
 
4. Zusammenarbeit mit den Vereinen:
    Unterstützung bei besonderen Anlässen  durch Musikverein (St. Martin),
    Sportverein (Geschirrverleih),
    Feuerwehr (Besuch d. Feuerwehr, Straßensperren bei Umzug),
    Gemeinsame Gestaltung des Faschingsfestes mit dem Kriegerverein.