Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Fremde und Flüchtlinge - ein christlicher Blick

Der Mensch als Abbild Gottes

Gleich mehrfach findet sich im Alten Testament die Mahnung, Fremden das Gastrecht zu gewähren, sie gut zu behandeln. Hintergrund war sicher die eigene Erfahrung des Volkes Israel, in der Fremde fern der Heimat, ohne soziales Beziehungssystem (Familie, Bekannte, …) besonders schutzlos zu sein.

Zugleich wurde hier aber auch noch ein anderer Gedanke wirkmächtig, der sich insbesondere in den biblischen Schöpfungserzählungen ausbuchstabiert findet: „Gott schuf den Menschen als sein Bild, als sein Abbild schuf er ihn.“ (Gen 1,27)

Die Vorstellung, dass ein Mensch Abbild Gottes ist, war für den Alten Orient nichts Neues. Sowohl in Ägypten wie auch in Mesopotamien bezog der König bzw. der Pharao seine Legitimation daraus, Abbild des jeweiligen Reichsgottes auf Erden zu sein. Mit Abbild war freilich nicht ein reales Bild (wie etwa bei einem Foto) gemeint. Vielmehr wurde damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Wirkmacht Gottes durch diesen Menschen in besonderer Weise zeigt. Ähnlich wie die Götterstatuen in Tempeln wurde der König als Ort der besonderen Gegenwart des Gottes erfahren.

So ist auch die biblische Rede von der Ebenbildlichkeit des Menschen zu verstehen. Allerdings mit einem gravierenden Unterschied: Nicht ein Mensch – der König, ein Priester, … – erscheint als alleiniges Abbild Gottes, sondern der Mensch als solcher und damit jeder Mensch – ohne Ausnahme.
Flüchtlinge als Personen

Nächstenliebe und Gottesliebe

Was bedeutet es aber nun, dass jeder Mensch Ort der besonderen Gegenwart Gottes ist? Schon das Alte Testament folgert daraus das Gebot „Liebe deinen Nächsten!“ (Lev 19,18). Als „Liebender“ soll der Mensch dem befreienden und rettenden Handeln Gottes entsprechen („Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat.“) und somit zur Wirkmacht Gottes in der Welt werden. Als „Nächster“ kommt dem Menschen als Abbild Gottes eine Hoheit zu, die einen gerechten und liebenden Umgang einfordert.

Besonders betont wird dabei immer wieder die besondere Schutzwürdigkeit von Witwen, Waisen, Armen und Fremden – diejenigen Personengruppen also, die in der Gesellschaft des alten Israel besonders schutzlos waren und bei denen am schnellsten in Vergessenheit geraten konnte, dass auch sie als Abbilder Gottes zu gelten hatten und zu behandeln waren. Die Gerechtigkeit der Rechts- und Gesellschaftsordnung Israels und ihrer praktischen Umsetzung erscheint nicht umsonst immer wieder als entscheidendes Kriterium für die Hinwendung Gottes zu seinem Volk.

Argumentationen, die die biblische Nächstenliebe von einer Fernsten- oder Fernenliebe absondern wollen, müssen vor diesem Hintergrund als unbiblisch zurückgewiesen werden. Der Nächste ist jeder, der das Abbild Gottes trägt - mithin also jeder Mensch, besonders die am Rand Stehenden und selbst diejenigen, die uns feindselig gesinnt sind.

Biblische Aussagen zu Fremden

„Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten. Ihr wisst doch, wie es einem Fremden zumute ist; denn ihr selbst seid in Ägypten Fremde gewesen.“ (Ex 23,9)

„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.“ (Lev 19,33f.)

Jesus freilich geht noch einen Schritt weiter, indem er das Gebot der Nächstenliebe mit der Gottesliebe zusammenfasst zum Doppelgebot der Liebe. Das eine ist nicht ohne das andere zu denken. In der so genannten Gerichtsrede in Mt 25 betont Jesus mehrfach „Was ihr dem Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan.“ In der Liebe zu den anderen Menschen, die ja alle Abbilder Gottes sind, verdeutlicht sich die Gottesliebe –  und wahre Gottesliebe hat ihre Konsequenz in der Nächstenliebe. Besonderer Prüfstein sind dabei heute wie zu alttestamentlichen Zeiten die Armen und Benachteiligten in der Gesellschaft. Die Rede von der entscheidend unterscheidenden christlichen Option für die Armen hat hier ihre Wurzeln.
 
Europa - Menschenrechte

Menschenwürde und Menschenrechte

Der Begriff der Menschenwürde, der heute in kirchlichen Verlautbarungen zu Flucht und Migration als zentrale normative Orientierung für das christliche Handeln angeführt wird, findet sich demgegenüber weder im Alten noch im Neuen Testament. Letztlich handelt es sich hier aber in einem christlichen Verständnis um nichts anderes als um eine moderne Übersetzung der Bild-Metapher.

Geprägt wurden Begriff und Verständnis der Menschenwürde in der europäischen Aufklärung, insbesondere von Immanuel Kant. Es ist ein Ausdruck dafür, dass jedem Menschen eine Achtung, Bedeutung und Wertschätzung zukommt, die nicht wie der Wert einer Sache steigen oder sinken kann oder sich aus seinem Nutzen für jemanden oder etwas ergibt. Jeder Mensch besitzt diese Würde einfach aufgrund seines Mensch-Seins – er kann sie nicht verlieren, sie kann ihm nicht genommen werden und alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Situation, ihrem kulturellem oder religiösen Kontext sind in dieser Hinsicht gleich bedeutsam – ebenso wie bei der biblischen Rede von der Gottebenbildlichkeit. Und ebenso wie bei dieser ergibt sich daraus eine Verpflichtung zur Solidarität mit allen Menschen. Eine Verpflichtung, die auch die Forderung von Toleranz gegenüber anderen beinhaltet, die ihre Grenze allerdings in der Intoleranz haben muss – Toleranz gegenüber Intoleranz würde immer in Gefahr laufen, die zugrundeliegende Vorstellung von der würdemäßigen Gleichheit aller zu unterlaufen.

Pointiert wird daher auch in Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Menschenwürde definiert: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Die dann folgenden Menschenrechte bilden so etwas wie eine Konkretisierung der Menschenwürde, eine Klärung, welche Ansprüche den Menschen aus der Menschenwürde entstehen. Ein Zusammenhang, der auch im deutschen Grundgesetz deutlich wird (Art. 1):

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht 1996 festgestellt hat, dass sich aus der Verletzlichkeit der Menschenwürde kein Asylgrundrecht folgern lässt, sind wir als Christen und als Bürger Deutschlands dennoch doppelt aufgefordert, die Würde und die Menschenrechte von Flüchtlingen zu achten, sie in der öffentlichen und politischen Diskussion einzufordern, sie in den Gemeinden und Verbänden konkret werden zu lassen und darüber hinaus zu verdeutlichen, dass sich aus einer christlichen Perspektiven hier Anforderungen an Gesetzgeber und Zivilgesellschaft ergeben, die über das hinausgehen, was nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts grundgesetzlich geregelt ist.

Wenn Papst Franziskus die Kirche und die Christen immer wieder auffordert, „an die Ränder“ zu gehen, dann ist damit genau das gemeint: Den Menschen als Abbild Gottes gerade im bedrängten und bedürftigen Anderen zu erkennen und den biblisch überlieferten Freiheitswillen Gottes im Hier und Jetzt wirksam werden zu lassen.

Solidarität und Verantwortung

Hinzu kommt ein weiteres: Das Drängen vieler Flüchtlinge nach einer neuen Heimat in Europa ist kein Naturereignis, sondern (zumindest zum Teil) vom globalen Westen verursacht – durch (post)koloniale Ausbeutung und Interessenpolitik, durch problematische Welthandelsstrukturen und gedankenloses Konsumverhalten, durch Klimaveränderungen, die hauptsächlich von den Emissionen der früh industrialisierten Länder verursacht nun insbesondere die Länder des Südens treffen, … Nicht nur mitmenschliche Solidarität sollte also unsere Begegnung mit den Flüchtlingen leiten, sondern auch das Bewusstsein für unsere (Mit-)Verantwortung für die Zustände in ihrer alten Heimat, die sie zu Aufbruch und Flucht drängten.