Kita-Verbund Strogental

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Aufgaben des Elternbeirats

Im Art. 14 des des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist geregelt, dass in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und dem Kindergarten-Team. Der Elternbeirat wird in wichtigen Entscheidungsprozesse gehört und einbezogen. Die Aufgabe der Leitung ist es, den Elternbeirat über wichtige Entscheidungen zu informieren und anzuhören. Der Elternbeirat hat bei jeder Sitzung die Möglichkeit eigene Anliegen vorzutragen und kann somit die Interessen der Elternschaft vertreten.
Elternbeiratssitzungen finden ca. vier mal jährlich statt.