Kirchenverwaltungswahlen 2024

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Am 24.11.2024 werden die Kirchenverwaltungsmitglieder gewählt. Ihre Stimme zählt! Bitte kommen Sie zur Wahl: In die Pfarrkirche am 23.11. von 16-19 Uhr und am 24.11 von 9-12 Uhr.

Wahlberechtigt (bitte nachzuweisen mit Personalausweis o.ä.) sind Personen Ü18, die römisch-katholisch - und nicht ausgetreten - sind und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde St. Augustinus haben.

Aktuelle Informationen zur Kirchenverwaltungswahl, sowie den Wahlkandidaten finden Sie hier.

Gerne können Sie auch einen Antrag auf Briefwahl
stellen. Bitte werfen Sie den ausgefüllten Antrag in den Briefkasten des Pfarrbüros, Damaschkestr. 20.

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Auch wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KV“ meist im Hintergrund agieren, so sind die Ergebnisse ihrer Arbeit doch für alle sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt.

Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarreimitglieder offiziell nach außen.

Im November 2024 endet die sechsjährige Amtsperiode der bestehenden Kirchenverwaltung und es wird neu gewählt. Dazu braucht es geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, Männer und Frauen aus der Pfarrei, die bereit sind, als Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei Verantwortung zu übernehmen und die Kirche vor Ort mitzugestalten.