Kirchenverwaltung (2019 - 2024)

Die aktuelle Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Augustinus setzt sich zusammen aus den 6 gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern und dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrem Gremium einen Kirchenpfleger. Dieser ist für die Kassen- und Rechnungsführung verantwortlich, bereitet die Erstellung der Haushaltspläne und Jahresrechnungen für Kirchenstiftung und Kindergarten vor und hat darauf zu achten, dass der genehmigte Haushaltsplan eingehalten wird.

Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens. Der jährliche Haushaltsplan und die Jahresrechnung werden vor der Einreichung in einer Sitzung von der gesamten Kirchenverwaltung besprochen und unterzeichnet. Durch die Richtlinien der Erzbischöflichen Finanzkammer sind uns bereits bei der Erstellung des Haushaltsplanes Grenzen gesetzt, die uns aufgrund der derzeit zurückgehenden Mittel im Diözesanhaushalt zur verstärkten Sparsamkeit zwingt.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird u. a. über notwendige Anschaffungen und Reparaturen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beraten und nach Einholung von Kostenvoranschlägen entschieden. Darüber hinaus gehende Anschaffungen können nur aus "Eigenmitteln" (Spenden, Überschüssen aus Veranstaltungen, evtl. vorhandenen Rücklagen, etc.) finanziert werden.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für einen aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden verantwortlich und haften u. U. für Schäden, die durch einen Beschluss der Kirchenverwaltung entstanden sind.