Am 18. November 2018 wird die Kirchenverwaltung für die nächsten sechs Jahre gewählt. Wir möchten Sie herzlich einladen, Ihr Wahlrecht zu nutzen.
Wir bitten Sie und laden Sie ein, sich über das Ehrenamt der Kirchenverwaltung Gedanken zu machen und sich zu überlegen, für unsere Kirchengemeinde St. Peter und Paul in diesem Gremium mitzuwirken.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer der  römisch-katholischen Kirche angehört und im Bereich der Kirchengemeinde  seinen Hauptwohnsitz begründet hat,  kirchensteuer-pflichtig ist und am  Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Ihr Kandidateninteresse und/oder Ihren Kandidatenvorschlag geben Sie gerne bis 14.10.2018 an den KV-Wahlausschuss.
 Oder Sie werfen uns Ihren Vorschlag in das „Kirchenkasterl“ im Kirchen-Vorraum oder geben ihn im Pfarrbüro ab.
 Die Kandidatenliste hängt dann ab 20. Oktober 2018 im  Vor-raum der Pfarrkirche, in unseren Schaukästen am Pfarrhaus, am  Pfarrheim, am Kirchenvorplatz und im Betreuten Wohnen aus.
Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro Aschheim angefordert werden.
	
	 
		
	
	
	
	Neben ihrem geistlichen Leben, ihren Liturgien und kulturellen  Angeboten, hat eine Pfarrei auch viele praktische Angelegenheiten zu  verantworten: Das Vermögen der Kirchenstiftung muss verwaltet und  sinnvoll eingesetzt werden, z. B. für Personal, Renovierungen oder  Anschaffungen. Kirchen und Pfarreigebäude müssen vielen rechtlichen  Normen entsprechen, z. B. hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz oder  technischer Wartung. Besonders wichtig ist die verantwortliche  Personalverwaltung für alle Einrichtungen der Pfarrei, von der  Einstellung bis zur Abrechnung. All diese wichtigen und  verantwortungsvollen Aufgaben, ohne die das geistliche Leben unserer  Pfarrei nicht möglich wäre, werden von der Kirchenverwaltung  wahrgenommen. Die Kirchenverwaltung besteht aus einem Gremium  ehrenamtlicher Pfarreimitglieder, die sich gemeinsam mit dem Pfarrer  (als Kirchenverwaltungsvorstand) um sämtliche verwaltungstechnischen  Angelegenheiten der Pfarrei kümmern. Dabei nimmt der Kirchenpfleger bzw.  die Kirchenpflegerin eine besondere Rolle ein. Er bzw. sie unterstützt  den Pfarrer bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei  der Kassen- und Rechnungsführung.
Der Wahlausschuss der KV St. Peter und Paul, Aschheim