Kompetenzen und Rechte im Überblick
Beratung im Heilsdienst – Entscheidung im Weltdienst
Die Unterscheidung zwischen Weltdienst und Heilsdienst hat sich in der „Doppelnatur“ des Pfarrgemeinderats niedergeschlagen. Daraus ergeben je sich nach Sachbereich unterschiedliche Rechte und Kompetenzen (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte § 1 und § 2 Abs. 1 u. 2):
Ein Beschlussrecht besitzt der PGR als Organ des Laienapostolats in allen Fragen, die mit der Aufgabe zusammenhängen, „gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen“ (vgl. Satzung § 2 Abs. 3c). Das betrifft die Verwendung des Budgets des Pfarrgemeinderats im Haushalt der Pfarrei für die Arbeit des Pfarrgemeinderats (Haushaltsstelle 62450 Pfarrgemeinderat),
Maßnahmen im Bereich der sozialen und caritativen Dienste, wie Altenarbeit, Familienarbeit, Behinderten- und Ausländerarbeit
Maßnahmen der Bildungsarbeit
Maßnahmen im pädagogischen Bereich (z.B. Elternbeiräte)
Maßnahmen im gesellschaftspolitischen Bereich (Kontakt zur politischen Gemeinde, Stellungnahmen zu Arbeitswelt)
Für Finanzen und Personal ist die Kirchenverwaltung verantwortlich. Zur wechselseitigen Information ist ein Vertreter von dieser beratendes Mitglied im PGR.
Der Pfarrgemeinderat wird gehört und stimmt zu
bei der Erstellung des Haushaltsplans für die Pfarrei
bei der Erstellung oder Überarbeitung der Pfarrbeschreibung
bei der Anstellung von hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kirchenstiftung
bei der Berufung Laien zu Kommunionhelferdienst und Wortgottesdienstleitung
Für alle pastoralen Fragen einer Pfarrgemeinde hat der Pfarrgemeinderat beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion. Zusammen mit den Seelsorgern plant der Pfarrgemeinderat das liturgische Angebot. Er koordiniert die vielfältigen Dienste und Angebote, die von den Ehrenamtlichen selbständig durchgeführt werden.
Der Pfarrgemeinderat berät und wirkt mit
bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten
bei der Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und der Sakramentenvorbereitung
bei der Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrgemeinde: Homepage, Pfarrbrief, Pfarrbücherei, Schaukasten, Schriftenstand
bei der Neugründung bzw. Auflösung von katholischen Gruppen
beim Ausfüllen des Erhebungsbogens vor Visitationen
bei der Neubesetzung einer Pfarrei
bei Änderungen der kirchlichen Raumordnung
bei der „Behandlung“ von Konflikten in der Pfarrei