Pfarrverband Münsing

Pfarrei Münsing
Pfarrei Degerndorf
Pfarrei Eurasburg
Kuratie Holzhausen
Schutzkonzept
zur Prävention von
sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
im Pfarrverband Münsing
 
 
1. Einleitung
 
In ihrer Verantwortung für den Schutz, der Würde und der Integrität von Kindern und Jugendlichen haben sich die Deutschen Bischöfe auf „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiter*innen“ im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt und eine Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfe- bedürftigen Erwachsenen“ im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft gesetzt.
Für die Erzdiözese München und Freising wurde zum 01.09.2014 eine Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung) erlassen. Diese Dokumente (Leitlinien, Rahmenordnung und Präventionsordnung), bilden die Grundlage der Präventionsarbeit in der Erzdiözese München und Freising und somit auch im Pfarrverband Münsing.

Unter dem Motto „gemeinsam auf den Weg machen, miteinander achtsam zu leben“
wollen wir im gesamten Pfarrverband eine Kultur des respektvollen Umgangs und der Wertschätzung sowie eine Haltung der Achtsamkeit etablieren, die die Einhaltung von angemessener Nähe und Distanz nachhaltig fördert.
Alle Orte im Pfarrverband Münsing, an denen Veranstaltungen, Begegnungen und Gespräche stattfinden, sollen frei sein von Übergriffen und Missbrauch.
Kinder und Jugendliche sollen sich in einer für sie sicheren Umgebung vertrauensvoll, aber auch mit Kritik an Hauptamtliche und Ehrenamtliche wenden können.


Unsere Haltung der Wertschätzung, des Respekts und der Achtsamkeit bedeuten: Wir haben eine klare, selbstverständliche Grundhaltung, dass jede/r einzelne ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige, gemäß einer Kultur der Achtsamkeit, die Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten: 
 
-  Wir begegnen uns anvertrauten Menschen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
-  Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.
-  Wir stärken ihre Persönlichkeit.
-  Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und Probleme, die die uns anvertrauten Menschen bewegen.
-  Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
-  Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um
2.Präventionskraft
Die Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising schreibt in jeder Einrichtung eine Ansprechperson für Präventionsfragen vor. 
Für den Pfarrverband Münsing ist Martina Böhm-Seifert zusammen mit Pfarrer Martin Kirchbichler benannt. Frau Böhm-Seifert ist entsprechend geschult und steht zur Unterstützung im Präventionsfragen im Pfarrverband zur Verfügung.
Frau Böhm-Seifert wird entsprechend der Präventionsordnung über die Kirchenverwaltung gestellt und per E-Mail allen Ansprechpersonen sowie auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben.

Sie ist Ansprechpersonen für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Sie kennt die Verfahrenswege bei Verdächtigungsmeldungen und kann über interne und externe Beratungsstelle informieren.
Sie unterstützt den Pfarrer als Kirchenvorstand bei der Erstellung und Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes und bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien des Pfarrverbandes. Sie berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und trägt dazu bei, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.

3. Personalauswahl

Im Pfarrverband Münsing engagieren sich unterschiedliche Menschen auf verschiedene Arten und Weisen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen:
 
-  als Hauptamtliche in der Seelsorge
-  als haupt- oder nebenamtliche Mesner, Organist*innen, Sekretärinnen, Putzhilfen
-  als Ehrenamtliche im Bereich der
Ministrant*innenarbeit
Kommunionsvorbereitung
Firmvorbereitung
Eltern-Kind-Gruppen
Kinderbibeltag
Kindergottesdienst
Kinderchor
 
      In unserem Pfarrverband werden nur Personen mit der  
      Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von
      Schutzbefohlenen betraut, die neben der erforderlichen fachlichen
      auch über die notwendige persönliche Eignung verfügen.
      Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach
      dem Strafgesetzbuch oder dem Kirchenrecht verurteilt sind, werden
      nicht eingesetzt.
      Darüber gibt uns ein Erweitertes Führungszeugnis Aufschluss.
      Im Pfarrverband Münsing sind alle Personen, die haupt- und     
      ehrenamtlich regelmäßig in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen  
      involviert sind, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen
      Führungszeugnisses verpflichtet.
      Ebenso sind dazu alle Mitarbeiter*innen verpflichtet, welche bei 
      Übernachtungsveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
      anwesend sind.
      Die bei der Erzdiözese angestellten pastoralen Mitarbeiter*innen sind
      vom Dienstgeber dazu verpflichtet. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen 
      erhalten das Erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kostenlos in ihrer
      Meldebehörde. Das Formular zur Beantragung des Erweiterten
      polizeilichen Führungszeugnisses und die weiteren erforderlichen
      Unterlagen werden im Pfarrbüro bereitgestellt.
      Der jeweils zuständige, pastorale Mitarbeiter kontrolliert die Abgabe 
      der Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärungen.

     
    4. Verhaltenskodex
    Der Verhaltenskodex unseres Pfarrverbands beschreibt Grundhaltungen, die zum eigenverantwortlichen Handeln ermutigen          und dafür Orientierung geben. Da in einem derartigen Kodex nicht jeder erdenkliche Einzelfall geregelt werden kann, geht es        darum, diese Regeln situationsabhängig und verantwortungsvoll anzuwenden. Dabei kommt es weniger auf den genauen                Wortlaut an als auf die dahinterstehende Grundhaltung und Intention des Schutzes.
 
 
     5. Beratungs- und Beschwerdemanagement
     Mit dem vorliegenden Schutzkonzept des Pfarrverbands Münsing schaffen wir den Rahmen, dass das Bewusstsein für das             Thema in das tägliche Leben der Pfarrei einfließen kann. Wir legen Wert auf eine offene Kultur und schaffen gleichzeitig die         Möglichkeit, Kritik und Unzufriedenheit sowie Wünsche zu äußern bis hin zu einer offiziellen Beschwerde. Für uns ist ein      Beschwerdesystem selbstverständlicher Bestandteil einer offenen und transparenten Kultur.                                                               Die Beratungs- und Beschwerdewege werden über unsere Homepage veröffentlicht. Über das Pfarrbüro kann zur       
     Präventionsbeauftragten Kontakt aufgenommen werden. Im direkten Gespräch kann die Beschwerde vorgebracht werden.
     Außerdem besteht die Möglichkeit per E-Mail pvmünsing@ebmuc.de direkten Kontakt zur Präventionsbeauftragten                       aufzunehmen.
     Auf dieses Postfach hat nur die Beauftragte Zugriff. Daneben besteht die Möglichkeit, in den Briefkasten im Pfarrhaus auch            anonym, eine schriftliche Beschwerde einzuwerfen. Außerdem ist es jederzeit möglich, sich auch direkt an die Kontaktstelle         der Diözese zu wenden. Jeder Verdachtsfall und jede Beschwerde werden direkt anhand der erlassenen Richtlinien bearbeitet,        so dass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen kann. Diese Rückmeldung zeigt den Betroffenen, dass ihr Anliegen ernst                    genommen und umgehend gehandelt wird. Es gilt die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Anonymität. Jeder Verdachtsfall  und jede Beschwerde werden gemäß der bestehenden Meldepflicht den Leitlinien entsprechend weitergeleitet. Begleitende Maßnahmen und die Aufarbeitung werden von den zuständigen Mitarbeiter*innen der Erzdiözese angeleitet und durchgeführt. Richtet sich der Verdacht gegen eine*n Mitarbeiter*in der Erzdiözese, München und Freising oder einer Kirchenstiftung ist eine der beiden unabhängigen Ansprechpersonen zu informieren.
Diplompsychologin Kerstin Dawin oder
Rechtsanwalt Martin Mühlbach.
Die unabhängigen Ansprechpersonen entscheiden über alle Schritte der Intervention, wie es in der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vorgesehen ist.


6. Kontakte und Hilfsangebote

6.1 Ansprechpersonen im Pfarrverband
Unsere Ansprechpersonen vor Ort
Martina Böhm-Seifert
Pfarrer Martin Kirchbichler  Tel. 08177 997365  oder email   MKirchbichler@ebmuc.de

6.2 Weitere Hilfe für Betroffene
Anlauf und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese, München und Freising

Tel. 089213777000

https://://www.erzbistdum-muenchen.de/im-Blick/Missbrauch-und-Prävention/Unterstützung-für-Betroffene/Anlaufstelle



(Stand Juni 2025)