Ein herzliches Grüß Gott im 
PFARRVERBAND OBERES INNTAL

Oberfeldweg 2, 83080 Oberaudorf, Telefon: 08033-1459
E-Mail: PV.Oberes-Inntal@ebmuc.de

In dieser Rubrik stellen wir in loser Reihenfolge aktuelle Themen aus christlicher Sicht zur Verfügung, die wir für lesenswert halten.

Ablass

Möglichkeiten zur Erlangung des Ablasses im Heiligen Jahr
Wie kann man im Heiligen Jahr einen Jubiläumsablass gewinnen?

VON PATER STEFAN WÜRGES SJM

Die Kirche teilt Ablässe in zwei Arten ein: vollkommene Ablässe und Teilablässe. Einen vollkommenen Ablass kann man erlangen, wenn man das jeweils vorgeschriebene Werk verrichtet, z.B. den Besuch einer bestimmen Kirche, das Werk der Barmherzigkeit, die Ver­richtung bestimmter Gebete usw. Drei wei­tere Bedingungen nennt die Kirche, zur Er­langung des vollkommenen Ablasses, die bei allen Werken dieselben sind: die sakramentale Beichte (sollte nicht länger als eine Woche vor oder nach der Verrichtung des Werkes sein), die eucharistische Kommunion (am selben Tag der Verrichtung des Werkes) und ein Ge­bet nach eigener Wahl in der Meinung des Heiligen Vaters. Üblich ist es, ein Vaterunser, Gegrüßet seist du Maria und Ehre sei dem Va­ter zu beten. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch lässliche Sünde erforderlich.
Die möglichen „Werke“ zur Gewinnung des Ablasses im Jubiläumsjahr 2025 sind:

Wallfahrten
Die Gläubigen, Pilger der Hoffnung, können den vom Heiligen Vater gewährten Jubilä­umsablass erhalten, wenn sie eine fromme Wallfahrt unternehmen zu einer der heiligen Stätten des Jubiläums. Diese heiligen Stätten sind:

in Rom: die päpstlichen Basiliken St. Peter im Vatikan, Heiligster Erlöser im Lateran, St. Maria Maggiore, St. Paul vor den Mauern;
im Heiligen Land: die Basiliken: des Heili­gen Grabes in Jerusalem, der Geburtskirche in Bethlehem, der Verkündigungskirche in Nazareth;
in anderen kirchlichen Bezirken:
in der Kathedralkirche oder in anderen vom Ortsbi­schof bestimmten Kirchen und heiligen Stät­ten. Die Bischöfe sollen die Bedürfnisse der Gläubigen berücksichtigen und darauf ach­ten, dass der Sinn der Wallfahrt mit ihrer gan­zen symbolischen Kraft, die das dringende Be­dürfnis nach Umkehr und Versöhnung zum Ausdruck bringen kann, erhalten bleibt (siehe hierzu die Website der Deutschen Bischofs­konferenz: https://www.dbk.de/themen/heiliges-jahr-2025/das-heilige-jahr-in-den-bistuemern
bzw. https://wvuw.heiliges-jahr.at/home).
 
Besuch heiliger Stätten
Ebenso können die Gläubigen einen Jubilä­umsablass erlangen, wenn sie einzeln oder als Gruppe andächtig eine beliebige Stätte des Jubiläums besuchen und dort während einer angemessenen Zeitspanne in eucharistischer Anbetung und Meditation verweilen und mit dem Glaubensbekenntnis, dem Vaterunser und einem Gegrüßet seist du, Maria abschlie­ßen.
Als heilige Stätten und mögliche Orte für die Gewinnung des Ablasses gelten ferner:

in Rom: die Basilika Santa Croce in Gerusalemme, die Basilika San Lorenzo al Verano, die Basilika San Sebastiano (der andächtige Besuch „der sieben Kirchen“, die dem heili­gen Philipp Neri so sehr am Herzen liegen, ist sehr zu empfehlen), das Heiligtum der göttli­chen Liebe, die Kirche Santo Spirito in Sassia, die Kirche San Paolo alle Tre Fontane, der Ort des Martyriums des Apostels, die christlichen Katakomben; die Kirchen der Jubiläumswege, die dem Iter Europaeum gewidmet sind, und die Kirchen, die den Schutzpatroninnen Eu­ropas und den Kirchenlehrern gewidmet sind (Basilica di Santa Maria sopra Minerva, Santa Brigida a Campo de' Fiori, Chiesa Santa Ma­ria della Vittoria, Chiesa di Trinitä dei Monti, Basilica di Santa Cecilia a Trastevere, Basilica di SantAgostino in Campo Marzio);

an anderen Orten in der Welt: jede kleinere Basilika, jede Kathedralkirche, jedes Mari­enheiligtum sowie zum Nutzen der Gläubi­gen jede bedeutende Stiftskirche oder jedes Heiligtum, die von jedem Diözesanbischof bestimmt werden, sowie die nationalen oder internationalen Heiligtümer, heilige Orte der Gastfreundschaft und besondere Orte der Hoffnung, die von den Bischofskonferenzen angegeben werden (siehe hierzu https://www.dbk.de/themen/heiliges-jahr-2025/das-heilige-jahr-in-den-bistuemern bzw. https://www.heiliges-jahr.at/home).
Wer die heiligen Stätten aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen kann, erhält den Jubiläumsablass unter den gleichen Bedin­gungen, wenn er im Geiste vereint mit den anwesenden Gläubigen das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis betet oder andere Gebe­te verrichtet, die den Zielen des Heiligen Jah­res entsprechen, sowie die Leiden oder Nöte seines Lebens vor Gott trägt.

Werke der Barmherzigkeit und der Buße
Darüber hinaus können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erhalten, wenn sie in from­mer Gesinnung an Volksmissionen, Exerziti­en oder Fortbildungsveranstaltungen über die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen, die nach dem Willen des Heili­gen Vaters in einer Kirche oder an einem an­deren geeigneten Ort stattfinden sollen.

Der Ablass ist auch an Werke der Barmherzig­keit und der Buße gebunden, mit denen man Zeugnis von der vollzogenen Umkehr ablegt. Die Gläubigen sollen nach dem Beispiel und Auftrag Christi, häufig Werke der Nächsten­liebe oder der Barmherzigkeit verrichten, vor allem im Dienst an den Brüdern und Schwes­tern, die durch verschiedene Nöte belastet sind.

Die leiblichen Werke der Barmherzigkeit sind: die Hungrigen speisen, den Durstigen zu trinken geben, die Nackten bekleiden, die Fremden aufnehmen, die Beranken pflegen, die Gefangenen besuchen, die Toten begra­ben.

Die geistlichen Werke der Barmherzigkeit sol­len wiederentdeckt werden: den Zweifelnden recht raten, die Unwissenden lehren, die Sün­der zurechtweisen, die Betrübten trösten, Be­leidigungen verzeihen, die Lästigen geduldig ertragen und für die Lebenden und Verstor­benen zu Gott beten.

Ebenso können die Gläubigen den Jubilä­umsablass erlangen, wenn sie ihre Brüder und Schwestern in Not und in Schwierigkeiten (Kranke, Gefangene, alte Menschen in Ein­samkeit, Behinderte...) über einen angemes­senen Zeitraum besuchen, so als ob sie zu Christus pilgern würden, der in ihnen gegen­wärtig ist (vgl. Mt 25,34-36), und wenn sie die üblichen geistlichen, sakramentalen und betenden Bedingungen erfüllen.

Der Jubiläumsablass kann auch durch Initia­tiven erlangt werden, die den Geist der Buße, der die Seele des Jubiläums ist, konkret und großzügig umsetzen, indem sie insbesondere den bußfertigen Wert des Freitags wieder­entdecken: indem man im Geiste der Buße mindestens einen Tag lang auf sinnlose Ab­lenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwer­ke hervorgerufen werden) und auf überflüs­sigen Konsum verzichtet (z.B. durch Fasten oder Enthaltsamkeit gemäß den allgemeinen Normen der Kirche und den Vorgaben der Bi­schöfe), sowie durch eine anteilige Geldspen­de an die Armen durch die Unterstützung von Werken religiösen oder sozialen Charakters, insbesondere zugunsten der Verteidigung und des Schutzes des Lebens in jeder Phase und des Lebens selbst, der verlassenen Kinder, der Jugendlichen in Schwierigkeiten, der alten Menschen in Not oder allein, der Migranten; durch die Widmung eines angemessenen Teils der Freizeit für freiwillige Tätigkeiten, die für die Gemeinschaft von Interesse sind, oder für andere ähnliche Formen des persönlichen En­gagements.