St. Sebastian

Feldstraße 5, 82494 Krün, Telefon: 08825-9215440, E-Mail: st-sebastian.kruen@ebmuc.de

Gebühren

Die monatliche Kindergartengebühr wird nach der durchschnittlichen Anwesenheit pro Tag berechnet:
 
Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
4-5 Stunden   =          93,- €
5-6 Stunden   =          101,- €
6-7 Stunden   =          109,- €
7-8 Stunden   =          117,- €
8-9 Stunden   =          125,- €

Für Kinder unter 3 Jahren
2-3 Stunden   =          121,- €
3-4 Stunden   =          147,- €
4-5 Stunden   =          156,- €
5-6 Stunden   =          164,- €
6-7 Stunden   =          176,- €
7-8 Stunden   =          194,- €
8-9 Stunden   =          212,- €
 
Für Geschwisterkinder wird in beiden Fällen eine Ermäßigung von 50% gewährt.
 
Zuzüglich zu allen Buchungszeiten:  9,- Spiel- und Getränkegeld
Zuzüglich für Vorschulkinder: 4,- Vorschulgeld
 
Warmes Mittagessen:
4,20 € pro Essen bei Buchung für Kiga-Kinder
2,20 € bei Buchung für Krippenkinder
vom Marktrestaurant Mittenwald


Bayern entlastet die Familien bei den Beiträgen

Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit bis zu 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Für die Beitragsbezuschussung der Kindergartengebühren müssen nichts tun, die Beitragsentlastung wird automatisch in der Beitragsvereinbarung mit uns eingerechnet.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS hier zur Verfügung.