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Pfarrei St. Magdalena

im Pfarrverband Vier Brunnen - Ottobrunn
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Mitgestalten. Mitglauben. Mittragen. - Wahlbekanntgabe

Am 01. März 2026 finden im Erzbistum München und Freising die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Auch in St. Magdalena wird an diesem Sonntag (mit Vorabend) gewählt, ebenso besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Wahlordnung Pfarrgemeinderat


  • Wer kann wählen? Gemäß § 3 Abs. 1 Wahlordnung Pfarrgemeinderat sind alle  Pfarreimitglieder wahlberechtigt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. 
 
  • Wer kann gewählt werden? Gemäß § 3 Abs. 3 Satzung Pfarrgemeinderat ist zum Pfarrgemeinderat wählbar jeder/jede Katholik/Katholikin,
    • der/die in der Ausübung seiner/ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert ist,
    • das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde seine/ihre Hauptwohnung hat.
    • Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholiken/Katholikinnen, sofern sie am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.


  • Wahlvorschläge
    • Jedes wahlberechtigte Mitglied kann Personen für den Pfarrgemeinderat vorschlagen. Jeder Wahlvorschlag darf mehrere Personen enthalten, für jeden Vorschlag sind Unterschriften von sechs Wahlberechtigten der Pfarrei erforderlich.
    • Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar 2026 beim Wahlausschuss eingegangen sein.
    • Die beiden dafür notwendigen Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro, beim Wahlausschuss oder online unter www.deine-pfarrgemeinde.de in der Rubrik Vorbereitung und Durchführung.

Wahltermin und -durchführung

  • Der Wahltermin ist Sonntag, 1. März 2026 (bzw. am Vorabend, 28. Februar 2026). In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

  • Im Wahllokal:
    • Am Samstag, 28.02.2026, 17.30 bis 19 Uhr vor der Vorabendmesse des Pfarrverbands im Kirchenraum der Kirche St. Otto, Friedenstr. 15, 85521 Ottobrunn
    • Am Sonntag, 01.03.2026, 10 bis 12.30 Uhr vor der Eucharistiefeier im Kirchenraum der Kirche St. Magdalena, Ottostr. 102, 85521 Ottobrunn

  • Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 09. Februar 2026 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 27. Februar 2026 beim Wahlausschuss eingegangen sein.

  • Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 31.01.2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

  • Den Wahlausschussvorsitzende, Herr Anton Riedlhammer, erreichen Sie:
 
Für den Wahlausschuss: Anton Riedlhammer, Wahlausschussvorsitzender

Werde Teil des Pfarrgemeinderats St. Magdalena – denn Kirche lebt vom Mitmachen!


mehr zur Wahl und den Aufgaben des Pfarrgemeinderats unter www.pfarrgemeinderatswahl-bayern.de

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