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Pfarrverband Anger-Aufham-Piding

Thomastr. 9, 83451 Piding, Telefon: 08651-2532, E-Mail: Maria-Geburt.Piding@ebmuc.de

Profil und Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat ist das Beratungsgremium einer Pfarrei. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates beraten und unterstützen die Pfarrer und hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger bei der Seelsorge, etwa bei der außerschulischen Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung.

Sie sind eigenständig in allen gesellschaftspolitischen Fragen, so in der Mitwirkung beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und die Bewahrung der Schöpfung.

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962 – 1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont.

In den Laiengremien im Erzbistum engagieren sich 9.000 Katholiken ehrenamtlich für die Kirche vor Ort. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Mitglieder der Pfarrgemeinderäte

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