Liebe Pfarrgemeinde,
unter dem Motto „Gemeinsam Gestalten – Gefällt mir.“ finden am Sonntag, 1. März 2026 die Pfarrgemeinderatswahlen statt.
In unserem Pfarrverband können die Wahlberechtigten folgendermaßen wählen:
§ Online-Wahl vom 09. bis 25. Februar 2026
§ Im Wahllokal
o in Aying im Pfarrsaal am Samstag, 28. Februar 2026 von 17 Uhr – 20 Uhr
o in Helfendorf im Pfarrhaus am Sonntag, 01. März 2026 von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
§ Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort im Pfarrbüro beantragt werden und werden ab 9. Februar 2026 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026, 18 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein.
Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten erhalten ab 06. Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
Es kandidieren
für die Pfarrei St. Andreas St. Emmeram
· Claudia Blumoser - Roswitha Brönner
· Susanne Daxner - Franziska Demmel
· Christina Huber - Elisabeth Diemer
· Roswitha Lechner - Rita Eichler
· Dorle Leschert - Andrea Hörterer
· Marianne Neff - Eva Kögl
· Theresa Neumair - Irmgard Kolb
· Angelika Schoppel - Sabine Lechner
· Paul Weiler
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wahlausschussvorsitzenden:
· in Aying: Angelika Schoppel (Tel. 08095/1662)
· in Helfendorf: Roswitha Brönner (Tel. 08095/1388)
Die Pfarrgemeinderäte sind so wichtig, wie das Getriebe eines Motors.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Der PGR hat eine Schlüsselfunktion inne.
Es werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.