Pfarrverband Aying-Helfendorf

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PGR 2022 konstituierende Sitzung Bild 2
Die neu gewählten PGR-Mitglieder kamen zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Der neue Pfarrgemeinderat ist gewählt!

Liebe Pfarrgemeinde,

unter dem Motto „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“ fanden in unserem Pfarrverband am 19. /20. März 2022 die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

In der St. Andreas Pfarrei haben von 1276 Wahlberechtigte 234 Personen ihre Stimme abgegeben. Das ist eine Wahlbeteiligung von 18,34 %. In den PGR wurde gewählt: Claudia Blumoser, Christina Huber, Dorle Leschert, Theresia Neumair, Angelika Schoppel, Monika Stadler, Paul Weiler und Josef Westner.
In St. Emmeram sind es 1245 Wahlberechtigte, von denen 225 ihre Stimme abgaben. Die Wahlbeteiligung betrug hier 18,07 %. Der Helfendorfer PGR setzt sich zusammen: Roswitha Brönner, Franziska Demmel, Elisabeth Diemer, Rita Eichler, Andrea Hörterer, Irmgard Kolb, Eva-Maria Kögl und Sabine Lechner.

In der konstituierenden Sitzung wurden Frau Angelika Schoppel (Aying) und Frau Roswitha Brönner (Helfendorf) als Vorsitzende ihres Pfarrgemeinderates gewählt. Ihre Stellvertreter sind Herr Paul Weiler (Aying) und Frau Andrea Hörterer (Helfendorf). Das Amt des Schriftführers übernimmt in für Aying Herr Sepp Westner und für Helfendorf Frau Eva Kögl.

Die bereits bestehenden Arbeitskreise werden sich wieder verstärkt um die entsprechende Thematik bemühen und auch pfarreiübergreifend zusammenarbeiten. In die Arbeitskreise können sich auch gern Gemeindebürger mit einbringen, die nicht in den Pfarrgemeinderat gewählt wurden. Mitwirken kann man in den AK Liturgie, Kinder- und Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, caritativer Ausschuss und Senioren sowie in Feste und Feiern.

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Die Pfarrgemeinderäte sind so wichtig, wie das Getriebe eines Motors.

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Der PGR hat eine Schlüsselfunktion inne.
Es werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Er berät und unterstützt die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.