Pfarrverband Odelzhausen

Benefiziumsweg 1, 85235 Odelzhausen, Telefon: 08134-555381, E-Mail: pv-odelzhausen@ebmuc.de

Informationen zu Buchhaltung und Bewirtung

Alle Kirchenstiftungen haben aufgrund der Einführung von § 2b UstG neue Regelungen zum Umsatzsteuergesetz zu beachten.
Sämtliche Kirchenstiftungen des Pfarrverbands Odelzhausen fallen derzeit unter die Kleinunternehmer-Regelung. Ebenso sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und gewisse (Haushalts-) Regeln einzuhalten.
 
Um diese Vorgaben beachten zu können wurde vom Erzbischöflichen Ordinariat München und Freising eine Handreichung für Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende zum Bereich Buchhaltung, Umsatzsteuer sowie darüber hinaus gehende Regelungen erstellt.
 
Diese Handreichung beinhaltet z. B.:
  • wie hat eine Rechnung, die im Pfarrbüro eingereicht wird, auszusehen (Name Rechnungsempfänger usw.),
  • „Amazon“-Rechnungen können nicht erstattet werden,
  • Was ist beim Pfarrfest zu beachten
  • Was ist beim Verkauf von Osterkerzen usw. zu beachten und vieles mehr

Die Handreichung kann heruntergeladen oder in Papierform in den Pfarrbüros Odelzhausen und Pfaffenhofen ausgehändigt werden.
Das gleiche gilt für die so genannten „Bewirtungsrichtlinien“.
Diese sind gesetzliche Bestimmungen, die zwingend einzuhalten sind.

Rückfragen gerne an Helga Mayr, 
Verwaltungsleiterin Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Benedikt Odelzhausen