Es kann möglich sein, dass sich die Wahlberechtigten aus den verschiedensten Lebensumständen (ehemaliger Wohnort, Schulsprengel, Beziehungen, etc.) heraus in der Nachbar-Pfarrgemeinde engagieren, die nicht der Pfarrgemeinde des Hauptwohnsitzes entspricht.
Um in der dortigen Engagement-Wahlpfarrei wählen zu dürfen, muss der abgebildete Antrag bis zum 11. Januar 2026 dem Wahlausschuss der Wahlpfarrei vorgelegt werden.
Hinweis:
Eine Teilnahme an der Online-Wahl ist jedoch nicht möglich!
Mit den Unterschriften von 6 Wahlberechtigten aus der Wahlpfarrei können bis zu 10 Personen als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen werden.
Jede vorgeschlagene Person hat dazu die Erklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag incl. der Datenschutzerklärung abzugeben.
Beide Dokumente müssen bis zum 11. Januar 2026 dem Wahlausschuss vorliegen.
Mit diesem Formular beantragen die Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahme in den Wahlvorschlag (Stimmzettel). Der Wahlvorschlag liegt schließlich am 01. März 2026 den Wählerinnen und Wähler zur Abstimmung vor.
Zu Zwecken des Wahlaufrufs und der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Pfarrbrief, auf der Webseite oder mit Plakaten in den Schaukästen der Kirchen, ist auf der Rückseite eine entsprechende Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die Erklärung ist bis zum 11. Januar 2026 dem Wahlausschuss vorzulegen.
In dem abrufbaren Amtsblatt finden Sie die Rechtsgrundlagen der Katholikenräte. Sie beinhalten:
- Pfarrgemeinderat
- Pfarrverbandsrat
- Gemeinderat der Muttersprachlichen kath. Gemeinden
- Dekanatsrat
- Diözesanrat
- Wahlordnung der Gemeinderäte
- Wahlordnung der Gemeinderäte der muttersprachlichen kath. Gemeinden