Willkommen im Pfarrverband Gaißach-Reichersbeuern

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Kirchenverwaltung Pfarrverband Gaißach-Reichersbeuern

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei.
Die Verwaltung dieses Vermögens der Pfarrei obliegt der Kirchenverwaltung. Dazu zählen insbesondere die Gebäude, Friedhöfe und Grundstücke der Pfarreien. Als Mitglieder mit Sitz und Stimme gehören der Kirchenverwaltung die gewählten Mitglieder und der Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleiterin als stellv. Kirchenverwaltungsvorstand an.

Für die laufende Verwaltung inkl. Personal ist der Haushalts- und Personalausschuss (HuP) zuständig. 
Die Amtszeit der aktuellen Kirchenverwaltung geht von 2019 bis 2024. Um eine gute Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat zu gewährleisten, nimmt ein Mitglied der Kirchenverwaltung als Gast mit dem Recht der Meinungsäußerung an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates teil, wie auch umgekehrt je ein*e Vertreter*in des Pfarrgemeinderates mit dem gleichen Recht bei den Sitzungen der Kirchenverwaltung teilnimmt.

Haushalts- und Verwaltungsverbund

Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen haben die Kirchenstiftungen im Pfarrverband Gaißach-Reichersbeuern einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund (VHV) gegründet und bei der Pfarrkirchenstiftung St. Michael Gaißach (Trägerin) einen beschließenden Haushalts- und Personalausschuss (HuP-Ausschuss) gebildet.

Der HuP-Ausschuss ist das rechtliche Vertretungsorgan des Pfarrverbandes, vergleichbar der Kirchenverwaltung einer Kirchenstiftung. Als Mitglieder mit Sitz und Stimme gehören dem HuP-Ausschuss der Pfarrer als Vorstand, die Verwaltungsleiterin als stellv. Vorstand und aus jeder Pfarrei je zwei Vertreter*innen der Kirchenverwaltungen an. Die beiden Pfarrgemeinderatsvorsitzenden haben in den nichtöffentlichen Sitzungen Gast- und Rederecht.

Zu den Aufgaben des HuP-Ausschuss zählen
·         Personalangelegenheiten der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter, Bewirtschaftung des Personalkostenbudgets
·         Bereitstellung der Mittel für Seelsorge, Gottesdienstgestaltung, Anschaffungen und Verwaltungsaufwand, damit Gemeindeleben im Pfarrverband stattfinden kann
·         gewissenhafte Verwendung von Spenden, Kollekten und Haushaltszuschüssen der Erzdiözese
·         Erstellung des Haushaltsplans und Beschluss der Jahresrechnung

Die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, der Grundstücke und Gebäude bleibt in der Zuständigkeit der einzelnen Kirchenverwaltungen.