Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets APOSTOLICAM ACTUOSITATEM zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde.
Konkret heißt es dort:
„In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen.“ (APOSTOLICAM ACTUOSITATEM 26)
Zu den zentralen Aufgaben des PGR gehören in erster Linie der Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und ehrenamtliche Beteiligung in Liturgie, Diakonie und Verkündigung zu aktivieren und zu unterstützen (vgl. § 1 der Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising).
Der Pfarrgemeinderat ist auf vier Jahre gewählt und tagt in der Regel monatlich, mindestens aber einmal im Vierteljahr. Zu den öffentlichen Sitzungen sind Gäste grundsätzlich willkommen. Zur Wahrnehmung seiner verschiedenen, spezifischen Aufgaben ist der Pfarrgemeinderat untergliedert in verschiedene Ausschüsse (z.B. Liturgie, Katechese, Diakonie), in denen auch Nicht-PGR-Mitglieder zur Mitarbeit ermutigt und eingeladen sind.