Bekanntgabe nach § 5 Abs. 1 lit. j Wahlordnung für den Katholikenrat der Pfarrei: Pfarrgemeinderat · Der Wahltermin ist
Sonntag, 1. März 2026.
· In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
§
Online-Wahl vom
9. Februar bis 25. Februar 2026, 23.59 Uhr.
§
Im Wahllokal Landjugend Raum
Am 28.02.2026 17:15 bis 19:30 Uhr 01.03.2026 9:00 bis 10:00 Uhr § Per
Briefwahl: Briefwahlunterlagen
können ab sofort formlos oder nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab
9. Februar 2026 ausgegeben.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens
26.02.2026 24:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
·
Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das
14. Lebensjahr vollendet haben.
· Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Februar 2026 per Post ihre
personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenach-richtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
· Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren
Haupt-wohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Formular erhalten Sie im Pfarrbüro oder online unter deine-pfarrgemeinde.de, Vorbereitung und Durchführung, Formulare (03). Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am
1. Februar 2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.
· Den
Wahlausschussvorsitz erreichen Sie hier:
Tel.08621/5279
obermayer.k@t-online.de Korbinian Obermayer Aspertsham 4