Am 01. März 2026 finden im Erzbistum Müchen und Freising die Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Bekanntgabe nach § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Wahlordnung Pfarrgemeinderat - Wer kann wählen? Gemäß § 3 Abs. 1 Wahlordnung Pfarrgemeinderat sind alle Pfarreimitglieder wahlberechtigt, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Unsere Kandidaten für die Wahl:
Wahltermin und -durchführung
- Der Wahltermin ist Sonntag, 1. März 2026 In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
- im Wahllokal:
- Am Sonntag, 1. März 2026 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im großen Saal im Stephanihaus.
- Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort formlos oder nach
Erhalt der Wahlbenachrichtigung über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss
beantragt werden und werden ab 9. Februar 2026 ausgegeben.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 01. März 2026 um 12:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
- Per Onlinewahl
ab den 02. Februar werden die Wahlunterlagen zugesendet. Darin ist auch der Zugang zur Onlinewahl.
- Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 31.01.2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.
- Den Wahlausschussvorsitz erreichen Sie hier:
Stephanihaus Hohenbrunn; 1.OG Pfarrheim; 07.01.- 25.02.2026 mittwochs 15:00 Uhr - 19:00 Uhr oder
email: Pfarrgemeinderat-hohenbrunn@web.de
Für den Wahlausschuss: Eva-Maria Markert (Wahlausschussvorsitzende)