Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Katholikenräte der Erzdiözese München und Freising beruhen auf Beschlüssen der Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising.
Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, hat diese Rechtsgrundlagen in Kraft gesetzt.
Die Rechtsgrundlagen sind im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising veröffentlicht worden.

Rechtsgrundlagen für Pfarrgemeinderäte

Rechtsgrundlagen für Pfarrverbandsräte (Stand Juli 2017)

Heft: Rechtsgrundlagen für die Katholikenräte der Erzdiözese München und Freising (Pfarrgemeinderäte, Pfarrverbandsräte, Dekanatsräte, Kreiskatholikenräte), Mai 2022

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Rechtsgrundlagen für Gemeinderäte in den Muttersprachigen Katholischen Gemeinden (Stand Juli 2017)

Heft: Rechtsgrundlagen für Gemeinderäte in den Muttersprachigen Katholischen Gemeinden

Rechtsgrundlagen für Dekanatsräte (Stand 1. Mai 2022)

Rechtsgrundlagen für Kreiskatholikenräte (Stand 1. März 2018)

Rechtsgrundlagen des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising (Stand 1. Juli 2021 bzw. 1. Juli 2018)