Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Diözesanrat fordert Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichtsbarkeit

München, 12. Oktober 2019. In einem weiteren Antrag hat die Vollversammlung des Diözesanrats mehrheitlich beschlossen, Kardinal Reinhard Marx zu bitten, „sich für die baldige Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage der von der Würzburger Synode 1975 mit sehr großer Mehrheit beschlossenen Kirchlichen Verwaltungsgerichtordnung (KVGO) für den Bereich der Katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen“. Sollte sich dafür in der Deutschen Bischofskonferenz keine Mehrheit finden, heißt es ergänzend im Antragstext, so wenigstens für den Bereich der Freisinger Bischofskonferenz, zumindest aber für den Bereich der Erzdiözese München und Freising.
 
„Die schwere Vertrauenskrise der Katholischen Kirche, verursacht durch die Missbrauchsfälle, deren häufige Vertuschung und schleppende Aufarbeitung, zeigt eindrucksvoll, wie wichtig innerkirchlich geordnete, dem rechtsstaatlichen Standard entsprechende Institutionen und Verfahren wären“, heißt es in der Begründung. Ein solcher Standard setze Gerichte mit unabhängigen Richtern voraus, „die alle Beteiligten gründlich anhören, Tatsachen objektiv klären und dann – wenn möglich – auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken oder den Fall durch eine zu begründende Entscheidung abschließen“. Solche Verfahren fehlten derzeit, stellt das Laiengremium fest. „Praktisch bleibt lediglich die Beschwerde an den Oberen beziehungsweise eine Klage bei vatikanischen Instanzen.