Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Diözesanrat und Caritas: Besserer Zugang zu Arbeit für Flüchtlinge

Arbeits- und Ausbildungserlaubnis nicht an die Perspektive auf Anerkennung knüpfen
Der Diözesanrat der Katholiken und der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising fordern gemeinsam einen verbesserten Zugang zu Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge. Arbeit wirke als „zentraler Katalysator für Integration“, schreiben Diözesanratsvorsitzender Hans Tremmel und Caritasdirektor Georg Falterbaum in einem Brief, der am Mittwoch, 25. Juli, an Landtagsabgeordnete und Landräte in Oberbayern sowie weitere Politiker versandt wurde. Erwerbsarbeit sei nicht nur eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, „sondern gibt in einer kulturell und sozial fremden Umgebung eine Zeitstruktur vor, erweitert die sozialen Beziehungen, stiftet Identität und regt zu regelmäßigen Aktivitäten an“.
 
Aus christlicher Sicht sei das Recht auf Arbeit Ausdruck der Würde des Menschen, betonen Tremmel und Falterbaum. Eine Politik, die sich christlichen Traditionen und Werten verpflichte, „sollte diese Leitschnur auch beim Umgang mit Asylbewerbern nicht aus dem Blick verlieren.“ Generell sollten in der Integrationspolitik „die Chancen für die Geflüchteten und für die Gesellschaft im Mittelpunkt gesetzgeberischer Aktivitäten stehen und weniger Repressionsmaßnahmen als Reaktion auf häufig unreflektierte Ängste“.
 
Dass Anträge auf Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen für Geflüchtete „nur noch in wenigen Ausnahmefällen“ genehmigt würden, stoße bei Mitarbeitern wie ehrenamtlich Engagierten auf Unverständnis. Dabei gebe es gute Gründe, Arbeits- und Ausbildungserlaubnis nicht an die Perspektive auf Anerkennung im Asylverfahren zu knüpfen, so Diözesanrat und Caritas. Die oft monatelangen Wartezeiten im Asylverfahren führten „zu Langeweile und Perspektivlosigkeit, die das Potential zu Gewaltbereitschaft und kriminellen Aktivitäten spürbar steigen lassen“. Ausbildung und Arbeit dagegen minderten die Konflikte.
 
Diözesanrat und Caritas schlagen unabhängig von Verfahrensstand und Herkunftsland einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete vor, die ihre Identität belegen oder bei der Identitätsfeststellung helfen oder ein gültiges Reisedokument vorlegen. Menschen, bei denen sich keine zeitnahe Ausreise abzeichne, sollten Sprachkurse und Maßnahmen zur beruflichen Integration erhalten. Wer Integrationsinteresse zeige, solle eine Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren erhalten; wer sich in dieser Zeit bewähre, solle auch länger bleiben dürfen. Während einer Ausbildung sollten Geduldete vor Abschiebung sicher sein, nach der Ausbildung sollten sie noch mindestens zwei Jahre als Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Berücksichtigt werden müsse auch die Option, dass junge Geflüchtete mit einer Ausbildung in ihren Heimatländern Aufbauarbeit leisten könnten: „Auch wenn es in der Öffentlichkeit oft anders vermittelt wird, ist nicht davon auszugehen, dass alle Geflüchteten auf Dauer in Deutschland bleiben wollen“, heißt es in dem Brief. „Die Möglichkeit von Ausbildung und Arbeit ist daher auch aus entwicklungspolitischer Sicht unabhängig von der Bleibeperspektive positiv zu bewerten.“ (gob)