Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Dritte Sitzung des Synodalen Gremiums

Voten zu Traubefugnis und Predigt von Laien auch in Eucharistiefeier / Diskussion zu Rechenschaftsbericht
München, 1. April 2025. Das Synodale Gremium im Erzbistum München und Freising hat Erzbischof Kardinal Reinhard Marx Voten zur Erlaubnis der Predigt von Laien auch in Eucharistiefeiern sowie zur Einführung einer Traubefugnis für Laien zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Ebenso empfahl das zweimal pro Jahr tagende Synodale Gremium, speziell hierzu befähigten Ehrenamtlichen die Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen zu ermöglichen. Der Kreis, der sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammensetzt, war am Samstag, 29. März, unter dem Vorsitz des Erzbischofs zu seiner dritten Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammengekommen.
 
Das Gremium beriet eingehend die benannten Themen gemeinsam mit dem Erzbischof, der in diesem Kreis nicht stimmberechtigt ist, und beschloss entsprechende Voten. Im nächsten Schritt wird Kardinal Marx diese nun prüfen. Die Voten sollen in nächster Zeit zusammen mit seiner Reaktion und der Entscheidung über nächste Schritte veröffentlicht werden.
 
In der Sitzung wurde zudem diskutiert, welche Inhalte ein künftig vorgesehener Rechenschaftsbericht des Erzbischofs haben könnte und an wen konkret dieser gerichtet sein solle. Hierzu soll in der nächsten Zusammenkunft des Synodalen Gremiums im Herbst ein konkreter Vorschlag beraten werden, der von einer aus seinem Kreis gebildeten Arbeitsgruppe formuliert werden soll.
 
Die Empfehlung, dass Ehrenamtliche in bestimmten Fällen Trauerfeiern und Begräbnisse leiten dürfen, sprach das Synodale Gremium geschlossen aus. Die Ehrenamtlichen sollen dabei den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld nicht ersetzen, sondern je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort ergänzen.
 
Ziel der Gründung des Synodalen Gremiums im Mai 2024 war es, einen verlässlichen Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene zu schaffen. Ihm gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender (ohne Stimmrecht), die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands des Diözesanrats der Katholiken, zwei Mitglieder des Diözesansteuerausschusses, die drei Sprecher des Priesterrates sowie von Seiten der Diözesanleitung der Generalvikar des Erzbischofs, die beiden Weihbischöfe und die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats an. (ps)