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Der Pfarrverband Erding - Langengeisling
wurde durch Dekret des Erzbischofs errichtet und wird durch den jeweils vom Bischof beauftragten Pfarrer geleitet. Unterstützung erfährt dieser durch den PGR und einem Pfarrverbandsrat. Diesem obliegt die Aufgabe, das Seelsorgeteam des Pfarrverbandes zu beraten und das Leben des Pfarrverbandes zu pflegen und im Ganzen zu koordinieren. Die Pfarrgemeinderäte jeder Pfarrei des Pfarrverbandes bleiben wie gehabt bestehen. Ihnen obliegt auch weiterhin die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Kirchenverwaltungen. Auch diese bleiben in der Regel bestehen. Es erfolgt aber eine enge Zusammenarbeit, deren Einzelheiten durch Kooperationsvereinbarungen zu regeln sind. Ziel hierbei ist es, die vielfältigen Verwaltungsaufgaben zu konzentrieren, um vorhandene Ressourcen effektiv nutzen zu können. Seit dem 01. Januar 2018 besteht im Pfarrverband Erding – Langengeisling auch ein Verwaltungs- und Haushaltsverbund (VHV), der aus je drei Mitgliedern beider Kirchenverwaltungen sowie dem Kirchenverwaltungsvorstand (bzw. deren ständigen Vertretung) besteht. So wird beispielsweise die Kirchenstiftung des Pfarrverbandsitzes Anstellungsträger für das Personal des Pfarrverbandes und verwaltet den Haushalt.