Pfarreien Pfaffing und Albaching

Pfaffing, St. Katharina: Birkenstr. 2, 83539 Pfaffing a.d. Attel, Telefon: 08076-395, E-Mail: St-Katharina.Pfaffing@ebmuc.de
Albaching, St. Nikolaus: Schulweg 2, 83544 Albaching, Tel.: 08076-240, E-Mail: St-Nikolaus.Albaching@ebmuc.de

Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen arbeiten ehrenamtlich und sind für 6 Jahre gewählt.

Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung oder zur Kindertageseinrichtung sitzen die Vertreter der Kirchenverwaltung mit am Tisch. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. 

 Aufgaben der Kirchenverwaltungen

  • Entscheidung über Haushalt und Finanzen der Pfarrei
  • Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen (Arbeitsverträge)
  • Trägerschaft der Kindertageseinrichtung (Betriebsführung)
  • Abschluss von sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen
  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume, Pfarrheim etc.
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat 

Der Verwaltungs- und Haushaltsverbund (VHV)

Ein Pfarrverband besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen. Dieser hilft dann dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.
Johannes Kaspar
Michael Edlbergmeier
Josef Köll
Christoph Kutschker

KV Pfaffing

In der Pfarrei Pfaffing engagieren sich Ehrenamtliche in 4 Kirchenverwaltungen um das Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen.

Kirchenverwaltung Pfaffing:
Michael Edlbergmeierl, Kirchenpfleger
Paul Forstner
Peter Heeb
Bernhard Koblechner

Kirchenverwaltung Ebrach
Christoph Kutschker, Kirchenpfleger
Richard Huber
 
Kirchenverwaltung Rettenbach

Anton Bierwirth, Kirchenpfleger, Tel.08039-1856
Irmgard Eitermoser
Hans Hanslmaier
Manfred Müller
Gerhard Pröbstl
 
Kirchenverwaltung Übermoos
Johannes Kaspar, Kirchenpfleger
Evi Berger
Werner Ott
Karl Pielmeier

KV Albaching

Josef Köll, Kirchenpfleger
Simon Frey
Johann Gaigl