Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen arbeiten ehrenamtlich und sind für 6 Jahre gewählt.
Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung oder zur Kindertageseinrichtung sitzen die Vertreter der Kirchenverwaltung mit am Tisch. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten.
Aufgaben der Kirchenverwaltungen - Entscheidung über Haushalt und Finanzen der Pfarrei
- Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen (Arbeitsverträge)
- Trägerschaft der Kindertageseinrichtung (Betriebsführung)
- Abschluss von sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen
- Führung des Inventarverzeichnisses
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume, Pfarrheim etc.
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
- Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
- Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat