Zu beachten ist dabei, dass der Freistaat Bayern für alle Kindergartenkinder einen Beitragszuschuss in Höhe von € 100,- monatlich gewährt. Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Jahres bezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird; bis zur Einschulung. Der Beitragszuschuss wird automatisch von der monatlichen Gebühr abgezogen. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. In der Tabelle ist in der Spalte „Monatliche Belastung“ der Beitragszuschuss abgezogen.
Die Buchungszeit ist flexibel, darf jedoch eine Anwesenheitszeit von 4 Stunden (Kindergarten) nicht unterschreiten.
Die Besuchsgebühr ist auch während vorübergehender Abwesenheit zu entrichten. Die Gebühr wird in 12 Monaten im Betreuungsjahr erhoben.
Die Verpflegungsgebühr kann anteilig erstattet werden, wenn die Abmeldung mindestens zum 15. des Vormonats vor Beginn der Abwesenheit für mindestens einen vollen Monat schriftlich erfolgt. Der Sockelbeitrag kann nicht erstattet werden. Nicht abgemeldete Verpflegung muss auch bei Krankheit bezahlt werden. Die Erstattung der Verpflegungsgebühr erfolgt aus organisatorischen Gründen jeweils im August, d. h. im letzten Monat des Betreuungsjahres als Gutschrift.
Verpflegungsgebühren im Kindergarten ab 1. Februar 2026:
Für 1 Tag Essen pro Woche: 54€
Für 2 Tage Essen pro Woche: 65€
Für 3 Tage Essen pro Woche: 77€
Für 4 Tage Essen pro Woche: 80€
Für 5 Tage Essen pro Woche: 91€
Verpflegungsgebühren in der Krippe ab 1. Februar 2026:
Für 1 Tag Essen pro Woche: 24€
Für 2 Tage Essen pro Woche: 44€
Für 3 Tage Essen pro Woche: 57€
Für 4 Tage Essen pro Woche: 69€
Für 5 Tage Essen pro Woche: 84€
Zusätzlich ist für jedes Kind, das an der Mittagsverpflegung teilnimmt, an zwölf Monaten im Betreuungsjahr ein sog. Sockelbeitrag in Höhe von 16,00 € zu entrichten.