Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22. Februar 2021
Zum
22. Februar können die Kindertageseinrichtungen in Bayern wieder in den
eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Dies bedeutet, dass ein Betrieb unter den Auflagen des aktuellen
Rahmenhygieneplans vom 18. Februar 2021 möglich ist, solange der
7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Dachau bei unter 100 Neuinfektionen mit CoViD-19 pro 100.000 Einwohner*innen liegt. Dies ist aktuell der Fall. Der Rahmenhygieneplan hat wiederum die
feste Gruppenbildung zur obersten Maßgabe. Außerdem sieht er als Neuerung vor, dass
Externe die Einrichtungen (wozu auch der Außenbereicht gehört) nur noch mit
medizinischen Masken und nicht mehr mit sog. Community-Masken betreten werden dürfen.
Sollte der
Wert von 100 überschritten werden, würden die
Einrichtungen geschlossen werden und eine Rückkehr in die
Notbetreuung stattfinden, wie zwischen dem 16.12.2020 und dem 21.2.2021.
Folgende Personengruppen können auch dann wieder eine
Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- Kinder, deren Eltern eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist.
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben.
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Die Einrichtungsleitung ist berechtigt, die Vorlage dieses
Formulars zu verlangen, damit ein
Kind zur Notbetreuung zugelassen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auch im
395. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Beitragsersatz für Eltern, die im Januar/Februar keine oder nur wenige Tage Notbetreuung in Anspruch genommen haben:
Am 26. Januar 2021 hat die Bayerische Staatsregierung entschieden, dass Eltern von Gebühren entlastet werden sollen, wenn sie im
Januar und Februar 2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben,
bzw. Notbetreuung an höchstens fünf Tagen in einem Monat. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wir Ihnen die Gelder auszahlen können, werden wir Sie informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im
389. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
"Kinderkranktage"Aktuell haben Eltern die Möglichkeit, die
Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Diese können momentan auch
bei einem eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollte Ihre Krankenkasse einen entsprechenden Nachweis verlangen, kann dieser von der Leiterin der Einrichtung ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt auch den
382. Newsletter zu den Bestimmungen über die
Rückkehr von Reisen in Risikogebiete.