Ab dem 1. Januar 2016 gehören wir als Pfarrverband nun wieder ein ganzes Stück mehr zusammen. Wir, das sind die vier Pfarreien in unserem Pfarrverband, die sich zu einem Verwaltungs- und Haushaltsverbund zusammengeschlossen haben.
Was bedeutet das nun genau: Jede Kirchenstiftung/ Pfarrei bekommt jährlich einen vom Erzbischöflichen Ordinariat festgelegten Geldbetrag, mit dem alle Ausgaben der Pfarrei bestritten werden. Die Haushalte aller vier Pfarreien/ Kirchenstiftungen werden nun zu einem gemeinsamen Haushalt zusammen geführt. Alle Haushaltsposten, wie Personal, allg.
Verwaltung, Seelsorge, Liturgie und Anschaffungen brauchen jetzt nur noch einmal geführt werden, Rechnungen, die alle Pfarreien betreffen, müssen nicht mehr umständlich aufgeteilt und gesondert gebucht werden. Auch der Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung braucht nur noch einmal gemeinsam erstellt werden.
Das gesamte Personal wie Mesner, Organisten, Chorleiter usw. wird vom Haushaltsverbund/ Pfarrverband eingestellt. Dadurch kann bei Krankheit oder Urlaub der Angestellten eine Vertretung einfacher geregelt werden.
Die Kirchenverwaltung der jeweiligen Pfarrei kümmert sich weiterhin um die Erhaltung, Renovierung und Neuanschaffung im Bereich der Gebäude und Grundstücke. Die meisten Aufgaben der Kirchenverwaltung bleiben vor Ort also nach wie vor erhalten. Das bisherige Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen bleibt auch weiterhin jeder Pfarrei erhalten und wird beim Aufbau des Haushaltsverbundes nicht angetastet.
Der Haushaltsverbund muss also mit null Vermögen anfangen und sich selbst finanzieren. Es gibt von der Diözese dann nur noch einen Zuschuss für den gesamten Verbund. Die einzelnen Pfarreien bekommen einen Zuschuss für den Bauunterhalt der Grundstücke und Gebäude, die dann auch bei den jeweiligen Pfarreien bleiben und auch weiterhin getrennt vom Haushaltsverbund verwaltet werden.
Trägerin des neuen Verwaltungs- und Haushaltsverbundes ist die Kirchenstiftung St. Michael Kirchanschöring. Der Verbund hat auch einen neuen Ausschuss. Von den Kirchenverwaltungsmitgliedern der Pfarreien wurden jeweils zwei Personen in den neuen Ausschuss gewählt.