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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Pfarrgemeinderat Mariä Himmelfahrt Bad Aibling

Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Georg Neumaier
Diakon Klaus Schießl
VWL Michael Liegl

Gewählte oder berufene Mitglieder sind:
Birgit Baumann
Edward Browne, 1. Vorsitzender
Brigitte Gartmeier
Renate Gatmeier
Veronika Resch
Michaela Sixt, 2. Vorsitzende
Heidi Zehetmaier, Schriftführerin

Pfarrgemeinderat St. Georg Bad Aibling

Amtliche Mitgklieder sind:
Pfarrer Georg Neumaier
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
VWL Michael Liegl

Gewählte oder berufene Mitlider sind:
Michaela Borsberg, Schriftführerin
Georg Gack
Sabine Lang
Andrea Maier
Julia Mangels
Bärbel Merk, 1. Vorsitzende
Hans Seifert
Leandro Steffen
Hedi Westphal, 2. Vorsitzende

Protokoll der letzten PGR-Sitzung


Pfarrgemeinderat St. Jakobus in Willing

Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Georg Neumaier
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
VWL Michael Liegl

Gewählte und berufenene Mitglieder sind:
Theresa Gschwendtner
Agnes Langer
Elisabeth Mayr
Helmut Mayr
Andreas Mennel, Schriftführer
Maria Stadler, 2. Vorsitzende
Gabriele Stigloher
Franz Widhammer, 1. Vorsitzernder

Pfarrgemeinderat Heilig Kreuz in Berbling

Amtliche Mitglieder sind:
Pfarrer Georg Neumaier
Pastoralreferentin Gabriele von Reitzenstein
VWL Michael Liegl

Gewählte und berufene Mitglieder sind:
Theresia Kink, Schriftführerin
Franz Ranner, 1. Vorsitzender
Patricia Schweiger
Elisabeth Staber
Agnes Stadler
Sebastian Stadler, 2. Vorsitzender

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Im § 2 der Satzung für Pfarrgemeinderäte in unserem Erzbistum heißt es:

1) Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Aufgabe des Pfarr-
gemeinderates ist es, in allen Fragen, die eine Pfarrgemeinde betreffen, beratend mitzuwirken oder diese zu beschließen.

2) Der Pfarrgemeinderat wird unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde in eigener Verantwortung tätig. Als Organ zur Beratung pastoraler Fragen berät und unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer.

3) Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen vor allem darin,

a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren, insbesondere Pfarrgemeindemitglieder für Dienste der Glaubensweitergabe zu gewinnen und für ihre Befähigung mit-
zusorgen,  Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,

b) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen und Generationen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Pfarrgemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe sowie Kontakt zu denen, die dem Pfarrgemein-
deleben fern stehen, aufzunehmen,

c) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,

d) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,

e) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,

f) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzu-
stellen und im Rahmen seines Auftrages Maßnahmen durchzuführen und ge-
gebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein anderer Träger zu finden ist,

g) die Pfarrgemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit und Entwicklungen in der Pfarrgemeinde zu unterrichten,

h) rechtzeitig für den Haushaltsplan der Kirchenverwaltung einen eigenen Pfarrgemeinderatshaushalt zu erstellen und in die Beratungen einzubringen,

i) vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,

j) dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der übergeordneten Gremien durchge-
führt werden,

k) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.