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Stadtkirche Bad Aibling

Maria Himmelfahrt (08061/93280) und St. Georg Bad Aibling (08061/497590), St. Jakobus Willing, Heilig Kreuz Berbling

Feier der Taufe

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Die Freude über ein neues Leben rührt uns immer wieder an. Eltern wissen um dieses Wunder. Und sie überlegen, wie es weiter geht und vielleicht auch, ob sie ihr Kind taufen lassen. Das ist ihr gutes Recht. Wer sich das überlegt, fragt sich auch, ob dies der eigenen Lebenseinstellung entspricht und ob es für das Kind wichtig ist.

Taufe beruht nicht auf Leistung und Wissen, sondern allein auf der sich dem Menschen zuwendenden Liebe Gottes. Wir glauben seit dem Auftreten Jesu daran, dass in dem Zeichen des Wassers einem Menschen – und sei er noch so klein – alles geschenkt wird, was Gott uns in Jesus Christus schenken wollte, besonders durch seinen Tod und seine Auferstehung.

Durch die Taufe wird ein Mensch auch in die Ge-meinschaft der Kirche aufgenom-
men, zunächst der konkreten Gemeinde, in der er getauft wird, aber auch in die Gemeinschaft einer weltweiten Kirche und aller Christen. Eine einmal gespendete Taufe kann nicht wiederholt werden, weil das Ja Gottes keinen Bedingungen unterworfen ist. Es gibt keine Wiedertaufe.

Der Taufort ist in der Regel die jeweilige Pfarrkirche mit seinem Taufbecken. Die Tauffeiern können auch in der Eucharistiefeier des Sonntags abgehalten werden. Melden Sie bitte Ihren Taufwunsch dem Pfarrbüro und vereinbaren Sie den Tauf-
ort sowie den Tauftermin.
Wünschenswert ist es, wenn Familien sich dazu entschließen können, Ihr Kind in der Feier der Osternacht taufen zu lassen.

Wenn Sie als Eltern Ihr Kind taufen lassen wollen, dann nehmen Sie bitte mit dem Anmeldeformular Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarramt auf. Dort erhalten Sie auch eine Mappe mit diversen Materialien, die Ihnen zur Vorbereitung der Tauf-
feier wie auch zur religösen Erziehung des Kindes wertvolle Anregungen geben.

In der Regel findet vor der Taufe ein Taufgespräch mit dem Taufspender statt. Die Eltern, die ihr Kind taufen lassen wollen, vereinbaren dazu einen Termin mit dem Pfarrer oder Diakon. Im Taufgespräch wird auch über den Ablauf und die Gestaltung der Tauf-feier gesprochen. Dabei ist es wünschenswert, wenn Sie Vorschläge zur Gestaltung der kirchlichen Tauffeier (Taufspruch, Bibeltext, Ge-
bet(e), Lieder etc.) einbringen. Mitfeiernde Personen sind eingeladen, an der Liturgie mitzuwirken. Bringen Sie bitte zum Taufgespräch die Geburtsbeschei-
nigung vom Standesamt bzw. das Familienstammbuch mit.

„Jedes Kind bringt die Botschaft mit auf die Welt, dass Gott die Lust am Menschen noch nicht aufgegeben hat.“ R. Tagore, bengalischer Dichter
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Voraussetzung für die Taufe eines Kindes ist, dass die Eltern ihre Bereitschaft bekunden, nach Kräften eine christliche Erziehung Ihres Kindes sicherzustellen. Dies muss auch bei Eltern gegeben sein, die ihre religiöse Praxis - aus welchen Gründen auch immer - aufgegeben haben. In diesem Fall wird diese Aufgabe an den Taufpaten übertragen. Aus gläubiger Christ wird er das Kind auf seinem Weg bis zum Erwachsenwerden religiös begleiten. Damit ist der Taufpate neben den Eltern Bürge für die christliche Erziehung des Getauften. Voraussetzung für das Patenamt ist, dass der Pate - soweit katholisch - getauft und gefirmt worden ist und der Kirche angehört. Aus der Kirche ausgetretene Personen können nicht Taufpaten sein. Mit dem Taufpaten zusammen kann aber ein weiterer nichtka-
tholischer Christ als Taufzeuge eingetragen werden.