Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Frühere Ordnungen

Die hier archivierten Rechtsgrundlagen für die Katholikenräte der Erzdiözese München und Freising beruhen auf dem Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken der Erzdiözese München und Freising am 15. März 2025.

Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, hat diese Rechtsgrundlagen zum 16. Juli 2025 in Kraft gesetzt.

Diese Rechtsgrundlagen treten zum 1. Dezember 2025 außer Kraft, mit Ausnahme der Satzung für Kreiskatholikenräte der Erzdiözese München und Freising. Die Satzung für Kreiskatholikenräte der Erzdiözese München und Freising tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

Frühere Ordnungen

Rechtsgrundlagen für Pfarrgemeinderäte


Rechtsgrundlagen für Pfarrverbandsräte


Rechtsgrundlagen für Gemeinderäte in den Muttersprachigen Katholischen Gemeinden


Rechtsgrundlagen für Dekanatsräte


Rechtsgrundlagen des Diözesanrates der Katholiken