Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Glossar
Zeitzeugen Vatikanum

Laie

Laie stammt vom griechischen laos, „dem Volk zugehörig“, ab. Nach der biblischen Volk-Gottes-Theologie werden mit Laien die Glieder des erwählten Gottesvolkes ausgezeichnet. Man ist Laie, wenn man zum Volk Gottes gehört, wenn man an Christus glaubt und von ihm berufen ist. Insofern sind alle, selbstverständlich auch die Amtsträger, Laien. Der Begriff Laie unterscheidet die Gläubigen von den Ungläubigen, das Volk vom Nicht-Volk, die Christen von den Nicht-Christen. Er bezeichnet nicht unterschiedliche Stände innerhalb der Kirche.
Im Laufe der Kirchengeschichte wurde die Unterscheidung zwischen Gläubigen und Ungläubigen überlagert durch interne Differenzierungen innerhalb der Gläubigen bzw. des Volkes Gottes. Es bildete sich ein Stand von Amtsträgern heraus, der sich mehr und mehr von den einfachen Gläubigen unterschied. Mit Laien bezeichnet man seitdem jene Gläubigen, die getauft sind, aber nicht zum Klerus gehören, also das Weihesakrament (Diakonen-, Priester-, Bischofsweihe) nicht empfangen haben. Laien wurden als passive, hörende Glieder der Kirche betrachtet, die der lehrenden Kirche des Klerus gegenüberstand.
Mit dem zweiten Vatikanischen Konzil erfolgte eine positive Neuausrichtung. Das Konzil hat sich von der alten Teilung der Kirche in Klerus und Laien verabschiedet und die biblische Volk-Gottes-Theologie wieder entdeckt. Vor aller Unterscheidung der Dienste und Ämter wird die gleiche Würde aller Getauften hervorgehoben. Alle sind, wie das Konzil sagt, „vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung“ (Lumen Gentium Nr. 33) zum Aufbau von Kirche und Welt berufen. Es gibt ein gemeinsames Priestertum aller Gläubigen. Laien werden seitdem nicht mehr als passive und zu versorgende Glieder der Kirche angesehen. Alle Getauften sind Träger der kirchlichen Sendung.
Das geltende Kirchenrecht (CIC von 1983) spiegelt das gewachsene Bewusstsein für die Stellung der Laien unter anderem dadurch wider, dass in einem eigenen Katalog die Pflichten und Rechte der Laien benannt werden (cc. 224-231 CIC). Die Bischofssynode hat sich 1987 mit der Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt befasst. Im Anschluss daran hat Papst Johannes Paul II. ein eigenes Apostolisches Schreiben zu diesem Thema veröffentlicht („Christifideles laici“, 1988).

(aus: Erinnerungen an des Zweite Vatikanische Konzil, hg. v. Diözesanrat der Katholiken, München 2012)