Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Glossar
Zeitzeugen Vatikanum

Pfarrgemeinderat

Mit den Bildern von Kirche als Volk Gottes und Communio sowie mit der Aussage vom eigenständigen Apostolat der Laien hat das Zweite Vatikanische Konzil die Fenster geöffnet für eine stärkere Mitverantwortung und Beteiligung des ganzen Gottesvolkes an der Leitung der Kirche und ihrem Engagement in der Welt von heute. Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene das Gremium, in dem die gemeinsame Verantwortung institutionalisiert ist.
Vor dem Zweiten Vatikanischen gab es Pfarrausschüsse, in denen Laien und Kleriker gemeinsam die Pfarrei betreffende Fragen berieten. Die Schaffung dieser Gremien erfolge im Kontext der sog. Katholischen Aktion. In die Pfarrausschüsse wurden die Mitglieder vom Pfarrer berufen. Nach dem Konzil wurden die Pfarrausschüsse in gewählte Gremien, in die Pfarrgemeinderäte, umgewandelt. In der Erzdiözese München und Freising fand die erste Wahl zum Pfarrgemeinderat im Jahr 1968 statt. Auch der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist nicht mehr wie bei den Pfarrausschüssen der Pfarrer, sondern ein von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gewählter Laie.
Charakteristisch für den Pfarrgemeinderat ist seine Doppelfunktion. Als Organ des Laienapostolats kann er im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) für den ureigenen Laienbereich des Weltdienstes eigenverantwortliche Entscheidungen treffen. Als Pastoralrat hat er in sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) eine beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion. Der „deutsche“ Pfarrgemeinderat entspricht daher nur zum Teil dem im Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 aufgeführten Pfarrpastoralrat (c. 536). Er ist „ein aliud, wenn auch kein totaliter aliud“, wie die Gemeinsame Konferenz der Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) festgestellt hat.
Die „deutsche“ Struktur der gemeinsamen Mitverantwortung in der Kirche wurde auf der Würzburger Synode festgelegt. Damit gelang es, an die Tradition des seit dem 19. Jahrhundert entstehenden deutschen Laienkatholizismus (Vereine, Verbände) anzuknüpfen und im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils weiter zu entwickeln.

(aus: Erinnerungen an des Zweite Vatikanische Konzil, hg. v. Diözesanrat der Katholiken, München 2012)