Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Öffentliche Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen möglich

Erzdiözese München und Freising verschickt Infektionsschutzkonzept an Pfarreien
München, 30. April 2020. Im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste von  Montag, 4. Mai, an unter Auflagen wieder möglich, wie der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, in einem Dekret von Mittwoch, 29. April, festhält. Um das Infektionsrisiko unter den Gottesdienstbesuchern angesichts der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten und die staatlichen Vorgaben einzuhalten, hat die Erzdiözese ein Schutzkonzept erarbeitet und mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt. Dekret und Schutzkonzept wurden bereits an die Pfarreien im Erzbistum versandt. So kann es dort erstmalig seit dem 13. März wieder öffentliche Gottesdienste geben, an denen Gläubige unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können. Kardinal Marx zeigte sich erfreut über diese positive Entwicklung: „Nach einer längeren Zeit ohne die gemeinsame Feier in den Kirchen ist dies für unsere Gemeinden ein wichtiger Schritt. Die Dankbarkeit darüber ist verbunden mit dem Bewusstsein, dass dies nur in guter Weise möglich ist, wenn alle Beteiligten entsprechend dem Schutzkonzept handeln und damit aufeinander Rücksicht nehmen.“
 
Zu den besonderen Schutzmaßnahmen zählen vor allem ein Mindestabstand der Gottesdienstteilnehmer von zwei Metern zueinander und das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Der Gesundheitsschutz bleibt entscheidend“, betonen Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann in einem zusammen mit dem Dekret und Schutzkonzept verschickten Schreiben an die Pfarreien und betonen zugleich: „Vielleicht kann angesichts der Krisensituation auch neu deutlich werden, was es heißt, gemeinsam Kirche zu sein. Es braucht jetzt Haupt- und Ehrenamtliche, die gemeinsam für ein verantwortliches Vorgehen und die Umsetzung der Voraussetzungen für die Gottesdienstfeier sorgen.“
 
So müssen die Plätze unter Einhaltung der Abstandsregeln für die Teilnehmer im Vorfeld markiert und entsprechend zugewiesen werden. Um niemanden an der Kirchentür abweisen zu müssen, wird ein Anmeldeverfahren empfohlen. Die Dauer der Gottesdienste ist auf maximal 60 Minuten begrenzt. Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorgesehen, da mit Singen ein besonderes Infektionsrisiko verbunden wird. Das Gotteslob muss selbst mitgebracht werden. Auf Chorgesang wird verzichtet, Scholagesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Die Kommunion wird nur als Handkommunion ausgeteilt. Der Priester trägt dabei Mund-Nasen-Bedeckung.
 
Auch Taufen und Trauungen sowie Requien und Trauergottesdienste können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen des Infektionsschutzkonzepts gefeiert werden.
 
Alle Erstkommunionfeiern werden bis Pfingsten, alle Firmungen bis zum Ende der Sommerferien aufgeschoben. Da es nach derzeitigem Stand wenig wahrscheinlich ist, dass die Feiern dann im gewohnten großen Rahmen stattfinden können, wird den Pfarreien empfohlen, über eine Aufteilung in mehrere kleinere Gruppen an unterschiedlichen Terminen nachzudenken und entsprechende Termine zu suchen. Pfarrfeste und Ausflüge müssen bis auf weiteres abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, Bittgänge und Wallfahrten mindestens bis zum Ende der Pfingstferien abzusagen.
 
Beichten und Seelsorgsgespräche sollten nur nach individueller Terminvereinbarung und unter Wahrung der Abstandsregeln erfolgen. Die Nutzung eines Beichtstuhles ist daher bis auf weiteres nicht möglich.
 
Die seelsorgliche Begleitung für alte und kranke Menschen sowie für Sterbende soll im Rahmen der geltenden Vorschriften gewährleistet werden. Dazu sind die Krankenhaus- und Heimseelsorger weiter in den jeweiligen Eirichtungen präsent. In den Pfarreien können die Seelsorger bei Bedarf auch zur speziell ausgebildeten Corona-Einsatzgruppe Kontakt aufnehmen. Sie steht rund um die Uhr für den Dienst bei mit dem Coronavirus Infizierten oder COVID-19-Erkrankten zur Verfügung.
 
Fronleichnamsprozessionen mit der Gemeinde werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Am Fronleichnamstag (11. Juni) wird unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes in den Kirchen die Heilige Eucharistie gefeiert werden. Nach der Kommunion kann das Allerheiligste am Altar ausgesetzt werden. Nach dem Segen für die  Gläubigen kann der Priester ohne sie vor den Eingang der Kirchentüre ziehen und dort für den Ort den Eucharistischen Segen spenden. (uq)

[Aktuelle Schreiben des Generalvikars und der Amtschefin und weitere Infos des EOM]