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Kath. Kirche in Neuperlach

Lüdersstr. 12, 81737 München | Tel. 089 679 00 20 | kontakt@christus-erloeser.de

Schutzkonzept der Pfarrei Christus Erlöser

Die Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen durch katholische Amtsträger in zahlreichen deutschen Gemeinden haben uns nicht nur sehr erschüttert, sondern uns auch verdeutlicht, dass wir als Pfarrei Christus Erlöser neben unserem seelsorglichen Tun aktiv weitere Maßnahmen ergreifen möchten, um jegliche Form von sexuellem, körperlichem und geistlichem Missbrauch zu verhindern.
Wir fühlen uns mitverantwortlich dafür, alles uns Mögliche zu tun, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen geschützten Raum zu bieten, in dem sich jede Person ohne Angst vor Übergriffen körperlich und geistlich voll entfalten kann.
Wir verfolgen das Ziel, Aufklärung und Prävention in unserer Pfarrei Christus Erlöser langfristig anzulegen, und haben mit diesem Schutzkonzept einen ersten Schritt getan. Nach und nach werden wir Maßnahmen ergreifen und das Schutzkonzept weiterentwickeln.
Das Schutzkonzept können Sie in Form einer PDF-Datei am Ende dieser Seite herunterladen. Dort finden Sie relevante Kontakte für Verdachtsfälle oder gar konkreten Missbrauch im kirchlichen, aber auch nicht-kirchlichen Umfeld. In aller Kürze möchten wir darüber hinaus die wichtigsten Fragen beantworten.

Warum gibt es dieses Schutzkonzept?

Wir von Christus Erlöser möchten proaktiv dafür sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche in unserer Pfarrei sicher fühlen und sie sich frei entfalten können. Dieses Dokument ist daher als Grundlage für die seelsorgliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gedacht, die sowohl Vertrauen schaffen als auch allen Beteiligten Sicherheit geben soll.
Das Schutzkonzept soll nicht nur konkretem Missbrauch, sondern darüber hinaus auch Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten vorbeugen, das unter der Schwelle der Strafbarkeit liegt.

Was versteht man unter sexuellem Missbrauch?

Sexueller Missbrauch meint alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB). Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB).
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen liegt vor, wenn eine Person sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren vornimmt, an sich oder Dritten vornehmen lässt, solche vor einem Kind vornimmt oder ein Kind dazu bestimmt, solche an sich selbst vorzunehmen, oder aber auf ein Kind durch pornographische Abbildungen oder Darstellungen einwirkt.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bezeichnet im Sinne des staatlichen Rechts sexuelle Handlungen einer Person mit abhängigen Personen, wenn zwischen der Person und dem anderen ein Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis besteht oder wenn es sich um ein leibliches Kind handelt.
Dabei kann es zwischen geistlichem und sexuellem Missbrauch eine Schnittmenge geben: Körperlichen Missbrauch kann eine Grenzverletzung im religiösen bzw. geistlichen Bereich vorausgehen und umgekehrt.

Ich möchte einen Verdachtsfall oder konkreten Missbrauch in unserer Pfarrei melden. Was muss ich tun?

Bei Meldungen von aktuellen Verdachtsfällen sind unabhängige Ansprechpersonen für die Klärung des Verdachtsfalls zuständig. Sie wurden vom Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, ernannt.

Diplompsychologin Kirstin Dawin
St.-Emmeram-Weg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig

Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 0160 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dr. jur. Martin Miebach

Pacellistraße 4
80333 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Die Personen stehen in keinem Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising, arbeiten weisungsunabhängig und geben Informationen an die Erzdiözese weiter, damit diese ggfs. die zuständigen kirchlichen und staatlichen Stellen informieren sowie die erforderlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann.

Ich möchte einen Verdachtsfall oder Missbrauch aus einem nicht-kirchlichen Umfeld melden. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich bei unserem Präventionsbeauftragten oder bei einer anderen Person Ihres Vertrauens:

Pfarrvikar Christoph Lintz,
Präventionsbeauftragter der Pfarrei Christus Erlöser

Tel: 089 / 627 132 - 11
Mobil: 0179 / 148 609 8
CLintz@ebmuc.de

Pfarrer Bodo Windolf,
Tel.: 089/630248–0 / –10
BWindolf@ebmuc.de

Maria Schmidl-Steinbacher,
Krankenhausseelsorgerin

Kontakt (persönlich / vertraulich): 0157 / 53 21 48 45

Was passiert mit meinen Informationen?

Die herangetragenen Informationen werden strikt vertraulich behandelt. Für eine nachhaltige Aufarbeitung werden die Sachverhalte schriftlich dokumentiert.

Ansprechpartner

Präventionsbeauftragter der Pfarrei:
Christoph Lintz, Pfarrvikar

Mobil: 0179/148 609 8
Per Mail: clintz@ebmuc.de