Liebe Pfarrgemeinde,
unser Pfarrbüro ist wieder für den Parteiverkehr geöffnet. Dies ist aber nur möglich unter verschiedenen Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln:
- Es kann sich jeweils nur ein Besucher im Pfarrbüro aufhalten. Jeder Besucher muss sich vorher telefonisch im Pfarrbüro anmelden. Dabei kann in der Regel auch schon geklärt werden, ob für das jeweilige Anliegen tatsächlich ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Personen, die unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme oder Geruchs- und Geschmacksverlust haben, mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatten (Kontaktperson der Kategorie I oder II), dürfen das Gebäude nicht betreten.
- Jeder Besucher muss eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen und im Gebäude tragen. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen (z. B. wegen dadurch entstehender Atemnot) nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; dies ist mit einer formlosen ärztlichen Bestätigung nachzuweisen.
- Es ist im Gebäude immer auf den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen zu achten. Der Wartebereich vor dem Pfarrbüro steht nicht zur Verfügung. Ggf. muss im Freien gewartet werden, was aber durch die vorherige Anmeldung vermeidbar sein sollte. Beim Betreten des Pfarrbüros muss sich jeder Besucher die Hände desinfizieren. Um Beachtung der allgemeinen Nies- und Hustenetikette wird gebeten. Eine Nutzung der sanitären Anlagen im Pfarramt ist nicht möglich.
Mit der Beachtung dieser Regeln und gegenseitiger Rücksichtnahme können wir so zum Schutz aller beitragen und gleichzeitig ein kleines Stück vom früheren Normalbetrieb in unseren Pfarrämtern wieder möglich machen.
Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Pfr. Rolf Merkle