Das Erzbistum München und Freising hat einen Krisenstab eingerichtet, der die Lage im Zusammenhang mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) beurteilt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen sind. Generell folgt das Erzbistum dabei den Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts. Über aktuelle Entscheidungen wird an dieser Stelle informiert.
Donnerstag, 12. März 2020: Erzbistum gibt weitere Empfehlungen an Pfarreien zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen heraus
Das Erzbistum München und Freising hat nach ersten Handlungsempfehlungen weitere Hinweise an die Pfarreien zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Virus COVID-19 (Coronavirus) gegeben. Entscheidend sei der Rahmen, in dem sich die jeweilige Veranstaltung vollziehe, zugleich wird auf den Kernauftrag der Kirche verwiesen, gerade bei der Sorge für Kranke und Sterbende: „Dazu gehören wesentlich die Eucharistie, die Krankensalbung und das Bußsakrament. Beerdigungen müssen natürlich stattfinden“, heißt es in dem Schreiben. Auch die Feier der Taufe und der Trauung sei nicht in jedem Fall zu verschieben, sondern könne „unter Beachtung der Hygienevorgaben und Kriterien im kleinen Kreis gefeiert werden“. Bei Taufen und Trauungen mit einer größeren Gästezahl sollte im Gespräch mit den betroffenen Familien der Rahmen angepasst werden oder eine Verschiebung erfolgen. Daneben wird auf die grundsätzliche Empfehlung der Gesundheitsbehörden verwiesen, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend jetzt durchgeführt werden müssten, abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.
Reguläre Firmtermine, die im Zeitraum bis Ostern geplant sind und eine größere Teilnehmerzahl haben, seien zu verschieben. Ob Einzelfirmungen im Einzelfall durchgeführt werden könnten, liege unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten im Ermessen des Firmspenders.
Für Gottesdienste allgemein wird empfohlen, dass die Zahl der Teilnehmenden, die sich in einem Kirchen- oder sonstigen Gebetsraum aufhalten, circa 100 nicht übersteigt, vorbeugende Hygienemaßnahmen von allen Anwesenden strikt eingehalten werden und ein ausreichender Abstand zwischen den Mitfeiernden gewahrt bleibt. Daneben wird auf die allgemeinen Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung von Ansteckungen in Gottesdiensten und Kirchenräumen verwiesen. Darüber hinaus wird unter anderem angeregt und empfohlen, Türklinken, Geländer und ähnliches regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren sowie für die Kollekte keinen Klingelbeutel oder Körbchen zu verwenden, die von Hand zu Hand weitergegeben werden.
In einer Anlage des Schreibens werden konkrete Kriterien genannt, anhand derer über die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern entschieden werden soll. Grundsätzlich gelte, dass im Zweifel Veranstaltungen abgesagt oder zeitlich verschoben werden sollten, zum Beispiel Chorproben, Seniorennachmittage, Firmnachmittage oder Erstkommunionvorbereitung. Für die konkrete Beurteilung nennt das Schreiben in einer Anlage Kriterien zur Bewertung von Veranstaltungen, welche die Anzahl und Herkunft der Teilnehmenden, Ansteckungsmöglichkeit und Risikopersonen, etwa erkrankte oder ältere Menschen, betreffen. Hinsichtlich der Ansteckungsmöglichkeit seien Dichte, Art und Dauer des Zusammenkommens zu berücksichtigen, ebenso, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinde.
Mehr ...Mittwoch, 11. März 2020: Erzbistum verschiebt Firmungen bis auf weiteres
Ab sofort werden alle Firmungen, die bis Ostern geplant waren, im Erzbistum bis auf weiteres verschoben, um der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen aus unterschiedlichen Regionen sowie Generationen und durch die verstärkte körperliche Berührung (Salbung) nicht Vorschub zu leisten.
Generell sollen Gottesdienste, die einen Ritus mit körperlichem Kontakt mit sich bringen oder bei denen mit einer hohen Dichte an Gläubigen gerechnet wird, etwa Kindergottesdienste, verschoben werden.
Entsprechend den Vorgaben der Staatsregierung dürfen Veranstaltungen, bei denen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu rechnen ist, bis auf weiteres nicht stattfinden, andere Veranstaltungen, die von den Behörden und dem Robert-Koch-Institut genannte Risikokriterien erfüllen, sollten im Zweifel abgesagt oder zeitlich verschoben werden. Beispielsweise sollten Chorproben, Senioren- oder Firmnachmittage im Zweifel abgesagt werden.
Des Weiteren wurde bereits jetzt entschieden, den mit einem hohen Vorbereitungsaufwand verbundenen Kreuzweg der Völker, an dem in der Regel mehrere tausend Menschen am Karfreitag in München teilnehmen, dieses Jahr abzusagen. Entscheidungen über weitere zentrale Kar- und Ostergottesdienste im Erzbistum sind noch nicht getroffen und werden je nach Entwicklung der Lage erfolgen.
Ausdrücklich bieten die Mitarbeiter der Telefonseelsorge (
0800/111 0 222) Gespräche zum Thema Coronavirus und auch gemeinsame Gebete an.
Über Digitalradio sowie auf
www.muenchner-kirchenradio.de werden werktäglich um 17.30 Uhr Gottesdienste aus dem Münchner Dom übertragen, sonntags um 10 Uhr, in der Regel ebenfalls aus dem Dom, vereinzelt aus anderen Kirchen des Erzbistums.
Mehr ...Erklärvideo Coronavirus