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Pfarrverband Raubling

Kirchweg 2, 83064 Raubling, Telefon: 08035/ 96 39 09 -0, E-Mail: pv-raubling@ebmuc.de

Martinstag wird trotz Corona begangen

6. November 2020: Mit Gottesdiensten und Feiern speziell für Kinder wird im Erzbistum München und Freising der Festtag des Heiligen Martin begangen. Die Kinderpastoral der Erzdiözese hat zudem eine Vorlage für eine Martinsandacht in den Kindertageseinrichtungen veröffentlicht, die heruntergeladen werden kann unter www.erzbistum-muenchen.de/kinderpastoral. In dem digitalen Andachtsheft wird die Verehrung des Heiligen lebendig mit Liedern, Geschichten und einem Martinsspiel, bei dem die Kinder pantomimisch sein Wirken nacherzählen. Traditionelle Laternenumzüge am Gedenktag des Heiligen Martin wie der in der Münchner Innenstadt oder in Freising müssen aufgrund der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Zeit der Corona-Pandemie leider entfallen.
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Aktuelle Änderungen insb. für Gottesdienste im Freien und Bestattungen

Die am 15.06.2020 in Kraft getretene Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) sieht nun weitere Lockerungen der Infektionsschutz-maßnahmen vor, die auch Gottesdienste betreffen:

Gottesdienste im Freien
Bei Gottesdiensten im Freien wurde die zulässige Teilnehmerzahl von 50 auf 100 verdoppelt, ab 22.06.2020 gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 200. Weitergehende Ausnahmegenehmi-gungen können im Einzelfall bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Gottesdienste in Gebäuden
Ab 22.06.2020 wird der Mindestabstand zwischen zwei Personen auch bei Gottesdiensten in Gebäuden auf 1,5 m reduziert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um wieder mehr Gläubigen den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen.

Bestattungen
Mit dem Schreiben vom 15.06.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gebeten, folgende Informationen an die kirchlichen Fried-hofsträger weiterzugeben:
Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste entsprechend anzuwenden. Damit beträgt nunmehr auch bei Beerdigungen im Freien die Höchstteilnehmerzahl 100 Personen und es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen wird empfohlen.
In Gebäuden bestimmt sich die Höchstteilnehmerzahl weiterhin nach der Anzahl der vorhan-denen Plätze, die sich ergibt, wenn ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Hier besteht weiterhin Maskenpflicht.

Zu den weiteren Vorgaben verweisen wir auf das Schreiben des StMGP.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/334/baymbl-2020-334.pdf

Konzerte und kulturelle Veranstaltungen, Musikunterricht
Seit 15. Juni 2020 sind Konzerte oder kulturelle Veranstaltungen bei Einhaltung des von Wissenschafts- und Gesundheitsministerium vorgesehenen Infektionsschutzkonzepts möglich (in geschlossenen Räumen bis 50 Personen, im Freien bis 100 Personen).
Nähere Regelungen trifft § 20 Abs. 2 5. BayIfSMV: Zwischen allen Teilnehmern (Besuchern und Mitwirkenden) ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist aktuell noch nicht zulässig. Für Besucher in geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht.
Die genauen Vorgaben finden Sie unter
https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/faq-grundlegendes-zum-hochschulbetrieb-zur-forschung-und-zum-kulturellen-leben.html
Erweitert wurden auch die Möglichkeiten für Musikunterricht (§ 16 Abs. 3 5. BayIfSMV): Dieser darf erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt ist. Bei Gesang darf nur Einzelunterricht erteilt werden.
Die Staatsregierung hat heute angekündigt, dass ab 22.06.2020 auch Chorgesang im Bereich der Laienmusik wieder zulässig sein wird, wenn die Vorgaben eines des vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch zu entwickelnden Hygienekonzepts, insb. ein Mindestabstand von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer eingehalten werden.

Veranstaltungen und Gruppentreffen

Ab 22.06.2020 sollen auch Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein „beliebiges Publikum“ angeboten werden oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
Dazu zählen etwa Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Beerdigungen. Öffentliche Festivitäten bleiben untersagt.
Da im öffentlichen Raum nunmehr auch Treffen von Gruppen bis zu 10 Personen gestattet sind, können auch Treffen von Jugend- oder Ministrantengruppen wieder stattfinden.
Die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen sowie Schutzkonzepte sind hierbei einzuhalten.
Das Katholische Büro Bayern wird sich in den Verhandlungen mit der Staatsregierung dafür einsetzen, dass nach der nun erfolgten Anpassung des Mindestabstands bei den Rahmenbedingungen der Gottesdienste weitere Erleichterungen folgen, insbesondere bei der Maskenpflicht, und der Höchstdauer. Wir hoffen sehr, dass in den nächsten Änderungen der staatlichen Verordnungen diesen Forderungen Rechnung getragen wird. Uns ist bewusst, dass es für viele Gläubige unverständlich ist, warum die Staatsregierung bei Lockerungen der Vorgaben für die Gottesdienste weiter zurückhaltend ist. Wir können Ihnen nur versichern, dass kirchlicherseits sehr deutlich Position bezogen wird. Nach wie vor gilt, dass Sie bei den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen von den einschlägigen Bestimmungen der 5. BayIfSMV beantragen können. Eine Anpassung unseres Infektionsschutzkonzeptes folgt nach der nächsten Änderungsverordnung.

Dekret zur Durchführung von Gremiensitzungen

Allgemeines Dekret von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising - Regelung zur Durchführung von Gremiensitzungen im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung
Allgemeines Dekret gemäß can. 29 CIC

 
Montag, 18. Mai 2020:
Um sowohl den Grundsatz der Beratung aufrechtzuerhalten wie auch den Schutz vor COVID-19-Erkrankungen zu gewährleisten, wird für alle Rechtsträger, die der Gesetzgebungsgewalt des Erzbischofs von München und Freising unterliegen, hiermit die Möglichkeit geschaffen, Sitzungen von Gremien im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung ohne physische Anwesenheit einzelner oder aller Gremienmitglieder durchzuführen.
 
1.      Sitzungsformen
a.       Gremiensitzungen können durchgeführt werden in der Form
a)      einer Präsenzsitzung, bei der alle Gremienmitglieder physisch am Sitzungsort anwesend sind;
b)      einer Telefon- oder Videokonferenz ohne physische Anwesenheit;
c)      einer gemischten Sitzung, bei der einige Gremienmitglieder physisch am Sitzungsort anwesend sind und mindestens ein Gremienmitglied mittels Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltet wird.
 
b.      Unter Beachtung der staatlichen und kirchlichen Vorgaben zur Vorbeugung gegen eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 obliegt die Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Abhaltung einer Gremiensitzung möglich ist, dem/der Vorsitzenden in Abstimmung mit dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung in Abstimmung mit einem weiteren Gremienmitglied. Im Falle der Verhinderung des/der Vorsitzenden obliegt die Entscheidung dem/der stellvertretenden Vorsitzenden in Abstimmung mit einem weiteren Gremienmitglied.
c.       Jedes Gremienmitglied ist berechtigt, der/dem Vorsitzenden des Gremiums vorsorg­lich oder nach Erhalt der Einladung zu einer Präsenzsitzung mitzuteilen, dass es unbeschadet seiner Pflicht zur und seines Rechts auf Teilnahme an der Sitzung aufgrund der Gefahr eine COVID-19-Erkrankung die physische Anwesenheit bei  Gremiensitzungen ablehne.
d.      Sofern ein Gremienmitglied zur Vermeidung einer COVID-19-Erkrankung die physische Anwesenheit bei einer geplanten Präsenzsitzung ablehnt, wird gemäß Nr. 1.2 darüber entschieden, ob die Sitzung in der Form einer Telefon- oder Video-konferenz oder einer gemischten Sitzung durchgeführt wird.

2.      Sitzungen und Beschlussfassung bei Telefon- oder Videokonferenz oder gemischter Sitzung
a.       Bei der Durchführung einer Gremiensitzung in der Form einer Telefon- oder Videokonferenz sind folgende Grundsätze zu beachten:
a)      Hinsichtlich der Einberufung finden die eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums in entsprechend angepasster Form Anwendung.
b)      Beschlussvorlagen müssen allen Gremienmitgliedern entsprechend den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums, mindestens jedoch 24 Stunden vor Sitzungsbeginn in Schriftform zugegangen sein.
c)      Die Kommunikationsplattform ist so zu wählen, dass allen Gremienmitgliedern die Teilnahme an der Sitzung möglich ist. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie die Wahrung der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit müssen dabei gewährleistet sein.
d)     Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn die nach den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums erforderliche Anzahl der für die Beschlussfähigkeit notwen­digen Gremienmitglieder an der Telefon- oder Videokonferenz teilnimmt.
e)      Beschlüsse sind in der den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums entsprechenden Weise zu protokollieren.
b.      Bei der Durchführung einer gemischten Sitzung sind folgende Grundsätze zu beachten:
a)      Beschlussvorlagen müssen allen Gremienmitgliedern entsprechend den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums mindestens, jedoch 24 Stunden vor Sitzungsbeginn in Schriftform zugegangen sein.
b)      Die Kommunikationsplattform ist so zu wählen, dass allen zugeschalteten  Gremien­mitgliedern die Teilnahme an der Sitzung möglich ist und ihre Beiträge von allen am Sitzungsort physisch anwesenden Gremienmitgliedern zur Kenntnis genommen werden können. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie die Wahrung der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit müssen dabei gewährleistet sein.
c)      Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn die nach den eigenen Bestimmungen des jeweili­gen Gremiums erforderliche Anzahl der für die Beschlussfähigkeit notwen­digen Gremienmitglieder unbeschadet der Teilnahmeform an der Gremiensitzung teilnimmt und die Teilnahme der durch Telefon- oder Videokonferenz zugeschal­teten Gremienmitglieder ununterbrochen aufrechterhalten bleibt.
d)     Beschlüsse sind in der den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Gremiums entsprechenden Weise zu protokollieren.

3.      Beschlussfassung im Umlaufverfahren
a.       Beschlüsse können ungeachtet entgegenstehender eigener Bestimmungen des jeweiligen Gremiums im Umlaufverfahren nur dann gefasst werden, wenn
 
a)      eine Beratung der Angelegenheit bereits in einer vorherigen Gremiensitzung stattgefunden hat
oder
b)      die Durchführung einer Gremiensitzung in einer der unter 1.1 genannten Sitzungs­formen unmöglich, eine Entscheidung aber zwingend erforderlich ist. In diesem Fall muss vor der Beschlussfassung zumindest ein Austausch der Argumente in geeigneter Form, z.B. durch Stellungnahmen in Schriftform, erfolgen.
b.      Ein Fall zwingender Erforderlichkeit liegt vor, wenn eine Entscheidung bis zum Ende der Befristung dieser Regelungen keinen Aufschub duldet, da andernfalls eine Ent­scheidung zu spät käme oder zu Schaden führen würde.
c.       Die Entscheidung, ob ein Fall zwingender Erforderlichkeit vorliegt, obliegt dem/der Vorsitzenden in Abstimmung mit dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung in Abstimmung mit einem weiteren Gremienmitglied. Im Falle der Verhinderung des/der Vorsitzenden obliegt die Entscheidung dem/der stellvertretenden Vorsitzenden in Abstimmung mit einem weiteren Gremienmitglied.
d.      Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren ist erforderlich, dass
a)      allen Gremienmitgliedern die Beschlussvorlage in Schriftform mittels Telefax,
E-Mail oder gemeinsam genutzter Datenplattform vorliegt,
b)      den Gremienmitgliedern eine angemessene Frist von wenigsten drei Tagen zur Stimmabgabe eingeräumt wird,
c)      die Mehrheit der Gremienmitglieder am Umlaufverfahren teilnimmt und eine Stimme abgibt; die Stimme kann wahlweise telefonisch oder in Schriftform per Telefax, E-Mail oder über eine gemeinsam genutzte Datenplattform abgegeben werden. Stimmenthaltungen und nach Ablauf der Frist abgegebene Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen.
e.       Im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse sind durch den jeweiligen Vorstand fest-zustel­len und den Gremienmitgliedern unverzüglich bekanntzugeben.

Dieses Dekret tritt am 14. Mai 2020 in Kraft (vgl. can. 8 § 2 CIC) und gilt zunächst bis 30. September 2020. Es ist auf der Webseite der Erzdiözese München und Freising zu veröffentlichen.

Domdekan Lorenz Wolf feiert mit 70 Gläubigen im Dom ersten öffentlichen Gottesdienst seit 13. März

Montag, 4. Mai 2020: Nach 51 Tagen ohne öffentliche Gottesdienste im Erzbistum München und Freising hat Domdekan Lorenz Wolf am Montagabend, 4. Mai, mit 70 Gläubigen die Heilige Messe im Münchner Liebfrauendom gefeiert. Wer zuerst vor Ort war, wurde eingelassen. In seiner Predigt stellte Wolf klar, man solle bei einer Heiligen Messe mit begrenzter Teilnehmerzahl keine „Kriterien, wer auserwählt ist“, aufstellen oder „Privilegien in den Pfarreien“ zustande kommen lassen. Auch müssten „die sogenannten lauen Christen nicht den Frömmeren den Vortritt lassen“. Der Domdekan machte deutlich: „Christus ist für alle Menschen da. Nicht nur für die getauften Christen, nicht nur für die Katholiken, nicht nur für eine Kerngemeinde, nicht nur für besonders Erwählten, auch und schon gar nicht nur für die Priester und Bischöfe oder für den Papst.“ Mehr ...

Öffentliche Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen möglich

Erzdiözese München und Freising verschickt Infektionsschutzkonzept an Pfarreien

München, 30. April 2020: Im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste von  Montag, 4. Mai, an unter Auflagen wieder möglich, wie der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, in einem Dekret von Mittwoch, 29. April, festhält. Um das Infektionsrisiko unter den Gottesdienstbesuchern angesichts der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten und die staatlichen Vorgaben einzuhalten, hat die Erzdiözese ein Schutzkonzept erarbeitet und mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt. Dekret und Schutzkonzept wurden bereits an die Pfarreien im Erzbistum versandt. So kann es dort erstmalig seit dem 13. März wieder öffentliche Gottesdienste geben, an denen Gläubige unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können. Kardinal Marx zeigte sich erfreut über diese positive Entwicklung: „Nach einer längeren Zeit ohne die gemeinsame Feier in den Kirchen ist dies für unsere Gemeinden ein wichtiger Schritt. Die Dankbarkeit darüber ist verbunden mit dem Bewusstsein, dass dies nur in guter Weise möglich ist, wenn alle Beteiligten entsprechend dem Schutzkonzept handeln und damit aufeinander Rücksicht nehmen.“
 
Zu den besonderen Schutzmaßnahmen zählen vor allem ein Mindestabstand der Gottesdienstteilnehmer von zwei Metern zueinander und das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Der Gesundheitsschutz bleibt entscheidend“, betonen Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann in einem zusammen mit dem Dekret und Schutzkonzept verschickten Schreiben an die Pfarreien und betonen zugleich: „Vielleicht kann angesichts der Krisensituation auch neu deutlich werden, was es heißt, gemeinsam Kirche zu sein. Es braucht jetzt Haupt- und Ehrenamtliche, die gemeinsam für ein verantwortliches Vorgehen und die Umsetzung der Voraussetzungen für die Gottesdienstfeier sorgen.“
 
So müssen die Plätze unter Einhaltung der Abstandsregeln für die Teilnehmer im Vorfeld markiert und entsprechend zugewiesen werden. Um niemanden an der Kirchentür abweisen zu müssen, wird ein Anmeldeverfahren empfohlen. Die Dauer der Gottesdienste ist auf maximal 60 Minuten begrenzt. Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorgesehen, da mit Singen ein besonderes Infektionsrisiko verbunden wird. Das Gotteslob muss selbst mitgebracht werden. Auf Chorgesang wird verzichtet, Scholagesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Die Kommunion wird nur als Handkommunion ausgeteilt. Der Priester trägt dabei Mund-Nasen-Bedeckung.
 
Auch Taufen und Trauungen sowie Requien und Trauergottesdienste können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen des Infektionsschutzkonzepts gefeiert werden.
 
Alle Erstkommunionfeiern werden bis Pfingsten, alle Firmungen bis zum Ende der Sommerferien aufgeschoben. Da es nach derzeitigem Stand wenig wahrscheinlich ist, dass die Feiern dann im gewohnten großen Rahmen stattfinden können, wird den Pfarreien empfohlen, über eine Aufteilung in mehrere kleinere Gruppen an unterschiedlichen Terminen nachzudenken und entsprechende Termine zu suchen. Pfarrfeste und Ausflüge müssen bis auf weiteres abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, Bittgänge und Wallfahrten mindestens bis zum Ende der Pfingstferien abzusagen.
 
Beichten und Seelsorgsgespräche sollten nur nach individueller Terminvereinbarung und unter Wahrung der Abstandsregeln erfolgen. Die Nutzung eines Beichtstuhles ist daher bis auf weiteres nicht möglich.
 
Die seelsorgliche Begleitung für alte und kranke Menschen sowie für Sterbende soll im Rahmen der geltenden Vorschriften gewährleistet werden. Dazu sind die Krankenhaus- und Heimseelsorger weiter in den jeweiligen Eirichtungen präsent. In den Pfarreien können die Seelsorger bei Bedarf auch zur speziell ausgebildeten Corona-Einsatzgruppe Kontakt aufnehmen. Sie steht rund um die Uhr für den Dienst bei mit dem Coronavirus Infizierten oder COVID-19-Erkrankten zur Verfügung.
 
Fronleichnamsprozessionen mit der Gemeinde werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Am Fronleichnamstag (11. Juni) wird unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes in den Kirchen die Heilige Eucharistie gefeiert werden. Nach der Kommunion kann das Allerheiligste am Altar ausgesetzt werden. Nach dem Segen für die  Gläubigen kann der Priester ohne sie vor den Eingang der Kirchentüre ziehen und dort für den Ort den Eucharistischen Segen spenden. (uq)
 
 
Hinweise:
Weitere Informationen unter www.erzbistum-muenchen.de/coronavirus sowie auf den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram. Das weiterhin bestehende Angebot an Livestreams ist neben den Social-Media-Kanälen auch unter www.erzbistum-muenchen.de/stream abrufbar, weitere spirituelle Angebote unter www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/coronavirus/geistliche-angebote.

Allgemeines Dekret von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising

Montag, 20. April 2020: Allgemeines Dekret gemäß can. 29 CIC
 
Um weiterhin der Ausbreitung der durch den Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Erkrankungen durch die Zusammenkunft von Menschen nicht Vorschub zu leisten und insbesondere die besonders gefährdeten alten und kranken Menschen zu schützen, verfüge ich vor dem Hintergrund weitergehender Maßnahmen der Bundesregierung wie der bayerischen Staatsregierung und nachdrücklicher Empfehlung des betriebsärztlichen Dienstes der Erzdiözese München und Freising die folgenden Maßnahmen:
 
  1. In der Zeit bis einschließlich 3. Mai 2020 finden keine öffentlichen Gottesdienste im Gebiet der Erzdiözese München und Freising statt.
  2. Zugleich befreie ich bis zu dem genannten Datum alle Gläubigen, die sich im Gebiet der Erzdiözese München und Freising aufhalten, von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Messfeier an Sonn- und gebotenen Feiertagen gemäß can. 1247 CIC.
  3. Taufen und Trauungen sind zu verschieben. In dringlichsten Ausnahmesituationen ist es Priestern und Diakonen erlaubt, das Sakrament der Taufe im engsten Familienkreis zu spenden. Sofern nach dem klugen Urteil des Taufspenders die Spendung der Taufe in einem Privathaus geboten ist, wird hiermit die Erlaubnis gemäß can. 860 § 1 CIC erteilt.
  4. Hauskommunion und Krankensalbung werden allgemein eingestellt. Bei dringlicher Notwendigkeit, insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen, besteht weiterhin die Verpflichtung, den Kranken und Sterbenden beizustehen und unter Beachtung der gebotenen Hygienemaßnahmen die Kommunion und die Krankensalbung zu spenden.
  5. Requien (Totenmessen) sind als öffentliche Gottesdienste nicht erlaubt und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Verstorbenen Gläubigen ist jedoch weiterhin das kirchliche Begräbnis gemäß can. 1176 CIC zu gewähren.
  6. Die Kirchen haben den Gläubigen für das persönliche Gebet zu den üblichen Zeiten offen zu stehen.
Dieses Dekret tritt am 20. April 2020 in Kraft (vgl. can. 8 § 2 CIC).

Bayerische Bischöfe erarbeiten Schutzkonzept für Gottesdienste in der Corona-Krise

Kooperation mit der Staatsregierung / Ab 4. Mai soll es wieder Gottesdienste mit Gläubigen geben

München, 17. April 2020: Die katholischen bayerischen Bischöfe wollen in Absprache mit der Staatsregierung ein Schutzkonzept erarbeiten, welches die Wiederaufnahme von Gottesdiensten unter der Teilnahme von Gläubigen ermöglichen soll. Einvernehmlich vereinbarten die in der Freisinger Bischofskonferenz versammelten Bischöfe der sieben bayerischen (Erz-)Diözesen Bamberg, München, Passau, Regensburg, Augsburg, Eichstätt und Würzburg in einer anlässlich der Corona-Krise einberufenen Telefonkonferenz am Freitag, 17. April, ihr Vorgehen zu koordinieren, um möglichst in der Woche ab dem 4. Mai in den Kirchen wieder Gottesdienste für die Gläubigen anbieten zu können. Dazu wollen sie Regeln etwa zu Hygiene, Mindestabstand, Teilnehmerzahl erarbeiten, mithilfe derer gemäß der staatlichen Vorgaben eine weitere Verbreitung des Coronavirus verhindert werden kann.
 
Unter dem Vorsitz des Münchner Erzbischofs, Kardinal Reinhard Marx, tauschten sich die Bischöfe über die Situation in ihren Diözesen und über die seelsorglichen Nöte der Bevölkerung, insbesondere der Erkrankten, der Familien, älterer und alleinstehender Menschen, aus. „Wir hoffen, dass mit einem der schwierigen Situation angemessenen Schutzkonzept im Mai in unseren Kirchen schrittweise wieder Gottesdienste möglich sein werden“, erklärte Kardinal Marx.    (kel)

Aussetzung öffentlicher Gottesdienste bis 3. Mai verlängert

Aussicht auf eine schrittweise Lockerung von Beschränkungen durch Schutzkonzepte

München, 17. April 2020. Die Aussetzung öffentlicher Gottesdienste im Erzbistum München und Freising wird gemäß einem Dekret des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, bis einschließlich 3. Mai verlängert analog der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen und des allgemeinen Versammlungs- und Veranstaltungsverbots durch die Bayerische Staatsregierung. Über diese auch in Abstimmung mit den Weihbischöfen für die Seelsorgsregionen getroffene Entscheidung haben der Generalvikar des Erzbischofs von München und Freising, Christoph Klingan, sowie die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats, Stephanie Herrmann, die pastoralen Mitarbeiter der Erzdiözese in einem Schreiben vom Freitag, 17. April, informiert. Gleichzeitig verweisen Klingan und Herrmann auf die „Aussicht auf eine schrittweise Lockerung von Beschränkungen für Gottesdienste, wenn seitens der Kirchen entsprechende Schutzkonzepte mit dem Freistaat abgestimmt werden“.
 
An der Erstellung dieser Konzepte wird bereits gearbeitet, um „mit einem beschränkten Personenkreis bei Einhaltung konkret definierter Abläufe und hygienischer Rahmenbedingungen tatsächlich wieder Gottesdienste“ feiern zu können.
 
Die Verlängerung der bestehenden Beschränkungen sei „ein schwerer Einschnitt in das kirchliche Leben, der uns alle wirklich sehr schmerzt“, heißt es in dem Schreiben: „Gleichwohl ist es angesichts der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in unserem Gebiet eine notwendige Maßnahme, mit der wir als Kirche weiter unseren Beitrag leisten, die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verlangsamen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.“ Generalvikar Klingan und Amtschefin Herrmann danken allen pastoralen Mitarbeitern für ihren großen Einsatz, der zeige, dass die Kirche gerade auch in dieser Krise für die Menschen da sei und es „vielfältige Möglichkeiten gibt, von Seiten der Kirche mit den Menschen in Kontakt zu treten und Gutes für sie zu tun“.
 
Die Übertragung von Gottesdiensten im Livestream wird fortgesetzt, um möglichst vielen Menschen in dieser Zeit die Möglichkeit zu eröffnen, auf diese Weise Gottesdienste mitzufeiern. Auch die Vorlagen für Hausgottesdienste werden weiterhin erstellt. (ck)

Video-Impuls zum Weißen Sonntag: „Ja zum Leben sagen“

Pastoralreferentin aus Pfarrverband Dachau-St. Jakob: „Kleine, kreative Ideen sind ein Stück Auferstehung“

München, 17. April 2020: In einem Video-Impuls zum Weißen Sonntag ruft Susanne Deininger, Pastoralreferentin im Pfarrverband Dachau – St. Jakob dazu auf, den Einschränkungen zur Eindämmung der Coronapandemie mit Kreativität zu begegnen. „Neben der enormen Hilfsbereitschaft hat mich die Kreativität der Menschen mitten in dieser Krise am meisten beeindruckt“, sagt sie in einer Video-Botschaft, die am Sonntag, 19. April, über die Social-Media-Kanäle des Erzbistums München und Freising verbreitet wird. „Die einen dichten Lieder um, die anderen stellen alte Kunstwerke auf witzige Weise nach und viele Ideen mehr.“
 
Alle diese kleinen, kreativen Einfälle seien „ein Stück Ostern, sind ein Stück Auferstehung“ mitten in der Krise. „In all diesen können wir das Leben spüren.“ Die Pastoralreferentin ermutigt: „Seien wir also kreativ. Schauen wir, österlich, immer wieder auf das Leben. Und schaffen wir Leben, wo auch immer wir können. Sagen wir ein Ja zum Leben, mitten in dieser Zeit, mitten in dieser Krise.“
 
Am Weißen Sonntag, dem zweiten Sonntag in der Osterzeit, wurde frühertraditionell Erstkommunion gefeiert. Zur Verhinderung weiterer Infektionsketten wurden die heute häufig in den Wochen nach den Osterferien stattfindenden Erstkommunionen in diesem Jahr auf die Zeit nach Pfingsten verschoben. (uq)

Pastorale Einsatzgruppe für Covid-19-Erkrankte nimmt Arbeit auf

Seelsorger bringen Patienten in Schutzausrüstung Krankenkommunion nachhause und spenden Sterbesegen

München, 16. April 2020: Ab sofort nimmt im Erzbistum München und Freising eine speziell ausgerüstete Einsatzgruppe die Arbeit auf, die Personen in Quarantäne und Covid-19-Erkrankten zuhause oder in Einrichtungen wie Altenheimen seelsorglich beistehen wird. Die Erzdiözese hat dafür bereits rund 30 erfahrene Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Bereichen Hygiene und persönlicher Schutz qualifiziert und hinsichtlich der besonderen Bedingungen vor Ort geschult, weitere 30 Personen befinden sich aktuell noch in den unterschiedlichen Phasen der Schulung. Für diese Ausnahme-Situation wurden auch geeignete Formen für Krankenkommunion, Krankensalbung, Sterbesegen und Gebet am Totenbett entwickelt. Damit sichert die Erzdiözese eine seelsorgliche Begleitung auch für Patienten, die nicht ohnehin in Krankenhäusern durch dortige qualifizierte Seelsorger betreut werden. Die Einsatzgruppe Seelsorge ist für alle an Covid-19-Erkrankten und deren Angehörige sowie für Ärzte und Pflegende unter der Telefonnummer 0151/42402512 rund um die Uhr für Notfälle erreichbar sowie per E-Mail an einsatzgruppeseelsorge@eomuc.de.
 
Die Mitglieder der Einsatzgruppe haben sich freiwillig gemeldet und in den vergangenen Wochen anhand einer eigens dafür erstellten diözesanen Handreichung sowie einer intensiven Schulung auf ihren Dienst vorbereitet. In einer Prüfung haben sie die Kenntnis aller notwendigen Hygienevorschriften wie auch der staatlichen und kirchlichen Vorgaben nachgewiesen. Zudem werden sie jeweils aktuell zu Änderungen der behördlichen oder kirchlichen Auflagen informiert. Da die Seelsorgenden trotz aller Schutzmaßnahmen der Gefahr ausgesetzt sind, mit dem SARS-CoV-2 Virus in Kontakt zu kommen, sind sie während ihrer Tätigkeit bis 14 Tage nach dem letzten Einsatz von ihren allgemeinen Aufgaben entbunden, um gegebenenfalls keinen Beitrag zur möglichen weiteren Verbreitung des Virus zu leisten. Geleitet und koordiniert wird die Einsatzgruppe Seelsorge von Thomas Hagen, Leiter der Hauptabteilung Lebensumstände und Lebenswelten des Erzbischöflichen Ordinariats München und Verantwortlicher für die Krankenpastoral, und Andreas Müller-Cyran, Leiter der Abteilung Krisenpastoral.
 
„Durch die Einsatzgruppe Seelsorge können wir als Kirche auch in der aktuellen Krise unseren Grundauftrag erfüllen, den Kranken und Sterbenden beizustehen“, erläutert Hagen. „Gerade in der Situation von Isolation, existentieller Angst und Bedrohung, die Covid-19 Erkrankte oft erleben, wollen wir ihnen nahe sein und ihnen Gottes Zuspruch bringen: Fürchtet euch nicht! Ihr seid nicht allein!“, so Hagen. Schon im Erstkontakt am Telefon mit qualifizierten Mitarbeitern der Rufbereitschaft werde es zudem oft darum gehen, Angehörige von Erkrankten zu beraten und sie zu ermutigen, auch selbst Trost zu spenden. „Unser oberstes Ziel ist es, aus unserem christlichen Auftrag heraus Leben zu schützen“, betont der Zuständige für die Krankenpastoral. Durch die umfangreichen Schutz- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitglieder der Einsatzgruppe werde die Erzdiözese ihrer Verantwortung gerecht, die Seelsorger wie auch alle, die mit ihnen in Kontakt kommen, bestmöglich abzusichern und zugleich in dieser Notsituation bei den am Coronavirus Erkrankten, die den Wunsch nach seelsorglichem Beistand haben, präsent zu sein. „Wir danken allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die sich bereit erklärt haben für diesen wichtigen Dienst, sowie auch allen Seelsorgenden in den Krankenhäusern und Hospizen, die dort in enger Anbindung an das jeweilige Haus derzeit in vielfältiger Weise Seelsorge leisten“, ergänzt Hagen. (kbr)

Ökumenisches Projekt ermöglicht in aktueller Krise Zugang zu Kunstwerken und fördert Kunstschaffende

Mittwoch, 8. April 2020: Einen digitalen Dialog mit der bildenden Kunst in Zeiten geschlossener Museen und Galerien ermöglicht ab Gründonnerstag, 9. April, die Internetseite www.kunst-netz-werk.online. Sie wird getragen vom Fachbereich Kunstpastoral der Erzdiözese München und Freising gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst (DG Kunstraum) und dem Kunstreferat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Kunstwerke werden dabei gezielt in Bezug zur besonderen Situation gesetzt, in der sie online gehen – einerseits zu den Kar- und Ostertagen in ihrem Spannungsfeld zwischen Leid und Tod sowie Hoffnung und Neubeginn, andererseits zur Erfahrung von gesellschaftlicher Krise, zu dem Umgang damit und den Wünschen an die Zeit nach deren Überwindung. Das Online-Publikum kann auf der Internetseite und Social-Media-Plattformen miteinander und mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen. Mehr ...

Erzbistum München und Freising setzt alle öffentlichen Gottesdienste bis 19. April aus

Mittwoch, 25. März 2020: Aufgrund der Coronakrise und des damit verbundenen allgemeinen Veranstaltungs- und Versammlungsverbots in Bayern sind auch in der Erzdiözese München und Freising bis zumindest einschließlich 19. April alle öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt. Somit sind auch an den Kar- und Ostertagen keine öffentlichen Gottesdienste möglich. „Die Maßnahmen der Regierung sind harte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, auch eine Einschränkung der Religionsfreiheit, wie es sie wohl in unserem Land noch nie gegeben hat“, schreibt der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, in einem Brief an die pastoralen Mitarbeiter des Erzbistums.: „Aber wir wissen und anerkennen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, das Leben möglichst vieler Menschen zu retten. Wir tragen auch Verantwortung für das ganze Gemeinwesen, in dem wir leben.“

Nachdem der Vatikan klargestellt hatte, dass eine Verlegung des Osterfests nicht in Frage kommt, wird Kardinal Marx im Münchner Liebfrauendom die Gottesdienste in der Karwoche und zum Osterfest feiern. Die nicht öffentlich zugänglichen Gottesdienste werden live auf der Internetseite und in den Sozialen Medien des Erzbistums übertragen.
 
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Liveübertragung im BR Fernsehen:

5. Fastensonntag, 29. März 2020, 10:15 Uhr: Gottesdienst
Liveübertragungen im Internet unter www.erzbistum-muenchen.de/stream:

Palmsonntag, 05. April 2020, 10:00 Uhr:   Gottesdienst (ohne große Prozession)
Mittwoch, 08. April 2020, 17:00 Uhr:   Chrisam-Messe
Gründonnerstag, 09. April 2020, 19:00 Uhr:   Messe vom letzten Abendmahl
Karfreitag, 10. April 2020, 15:00 Uhr:   Feier vom Leiden und Sterben Christi
Karsamstag, 11. April 2020, 21:00 Uhr:   Feier der Osternacht
Ostersonntag, 12. April 2020, 10:00 Uhr:    Osterfestgottesdienst

„Mittwochsminuten“ mit Erzbischof Reinhard Kardinal Marx

Mittwoch, 25. März 2020: Erzbischof ruft in neuem Videoformat „Mittwochsminuten“ gerade in der Coronakrise zu Zuversicht auf
Gerade in der aktuellen Coronakrise ruft Kardinal Reinhard Marx dazu auf, zuversichtlich zu bleiben: „Gott will Hoffnung stiften in der Gestalt Jesu von Nazareth.“ Gott lasse die Menschen nicht allein: „Er ist bei uns! Er ist in der Gestalt Jesu unser Bruder geworden, besonders der Bruder der Kranken, der Schwachen, der Armen, der Hoffnungslosen“, betont der Erzbischof von München und Freising in einem Videobeitrag. An ihrer Seite sei vor allem auch jetzt der Platz der Kirche.
 
In dem kurzen Film, der im Bischofshaus aufgezeichnet wurde, geht Kardinal Marx auf eine Darstellung der Verkündigungsszene ein, die Künstlerin Brigitte Stenzel 2018 für die Hauskapelle des bischöflichen Wohnsitzes geschaffen hat. Das Bild bringe „das radikal Neue des christlichen Glaubens“ zur Geltung: „Gott wird Mensch! Also einer von uns“. Gott lasse sich auf die ganze Wirklichkeit des Menschen ein, unterstreicht der Erzbischof, „besonders auf das Leiden, auf das Sterben, auf die Hoffnungslosigkeit, ja sogar auf die Sünde“. Dies geschehe, erläutert Marx, weil Gott den Menschen beistehen wolle: „Weil er mit dem, was in der Welt passiert, nicht zufrieden ist. Er möchte mehr, er möchte die Erlösung, die Befreiung. Er möchte die Heilung von Krankheit und Sünde und Angst.“
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Klicken Sie hier für das Video mit Reinhard Kardinal Marx.

Neue Impulse im Videoformat "Mittwochsminuten"

Mittwoch, 18. März 2020: Neue Impulse im Videoformat "Mittwochsminuten"
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus hat Weihbischof Bernhard Haßlberger, zuständig für die Seelsorgsregion Nord des Erzbistums München und Freising, den Menschen Mut zugesprochen: „Gott ist da! Er geht mit durch die schwierige Zeit hindurch“, so Haßlberger in einem Videoimpuls, der den Auftakt zur Reihe „Mittwochsminuten“ bildet. Jeweils mittwochs von 12 Uhr an stellt das Erzbistum München und Freising von nun auf allen seinen Kanälen einen geistlichen Videoimpuls online. Am Mittwoch, 25. März, folgt Kardinal Marx mit einem Impuls aus der Kapelle des Bischofshauses. Mehr...

Klicken Sie hier zu den Mittwochsminuten mit Weihbischof Bernhard Haßlberger

Erzbistum verstärkt seelsorgliches Onlineangebot

Dienstag, 17. März 2020: Angesichts der abgesagten öffentlichen Gottesdienste aufgrund der Coronakrise verstärkt das Erzbistum München und Freising sein seelsorgliches Angebot im Internet.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, feiert am Sonntag, 22. März, um 10 Uhr einen Gottesdienst in der Sakramentskapelle des Münchner Liebfrauendoms, der unter www.erzbistum-muenchen.de/stream im Livestream übertragen wird. Gläubige sind eingeladen, für sich daheim einen Hausgottesdienst zu feiern, entsprechendes Material dazu stellt das Erzbistum zum kommenden Wochenende an dieser Stelle zur Verfügung.
 
Der Erzbischof und die Weihbischöfe des Erzbistums wenden sich jeweils mittwochs mit einem geistlichen Videoimpuls an die Gläubigen. Den Auftakt zu der Reihe „Mittwochsminuten“ macht Weihbischof Bernhard Haßlberger,  dessen Bischofswort am Mittwoch, 18. März, von 12 Uhr auf dieser Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des Erzbistums abrufbar ist. Am Mittwoch, 25. März, folgt Kardinal Marx mit einem Impuls aus der Kapelle des Bischofshauses.
 
Mit dem Angebot „Leben (dr)innen neu entdecken“ laden Seelsorger des Erzbistums täglich ein, auch in der Krise geistlich in Verbindung zu bleiben. Ausgehend von einer persönlichen Erfahrung oder Begegnung in Kombination mit biblischen Texten geben sie auf der Internetseite des Erzbistums den Nutzern ab Sonntag, 22. März, täglich geistliche Impulse mit auf den Weg.

Die Telefonseelsorge (Tel. 0800/111 0 222, Mail- oder Chat-Kontakt über www.telefonseelsorge.de) und die Krisen- und Lebensberatung Münchner Insel (Tel.: 089/21 02 18 48, www.muenchner-insel.de) bieten weiterhin Gesprächs- und Beratungsmöglichkeiten an. Welche Fragen viele Menschen derzeit bewegen und wie sich diese beantworten lassen, stellen Mitarbeitende der Telefonseelsorge künftig regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des Erzbistums vor.
 
Das Erzbistum München und Freising setzt alle öffentlichen Gottesdienste vorläufig bis zum 3. April aus. Die Bayerische Staatsregierung hat den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen und explizit darauf hingewiesen, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen gilt. Seit vergangenen Sonntag, 15. März, wird bis auf weiteres täglich ein Gottesdienst aus der Sakramentskapelle des Münchner Liebfrauendoms live im Internet und im Radio übertragen, jeweils sonntags um 10 Uhr sowie montags bis samstags um 17.30 Uhr. Die Live-Übertragung kann unter www.erzbistum-muenchen.de/stream abgerufen werden. Von 22. März an werden die Sonntagsgottesdienste auch von einem Gebärdendolmetscher begleitet. Eine reine Tonübertragung ist zudem im Münchner Kirchenradio über das Digitalradio DAB+ oder unter www.muenchner-kirchenradio.de zu hören. Mehr...

Erzbistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab

Freitag, 13. März 2020: Das Erzbistum München und Freising sagt aufgrund der Lage im Zusammenhang mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) alle öffentlichen Gottesdienste ab. Diese Regelung gilt ab sofort, d.h. vom 13. März 2020 an, bis zum 3. April.

Kardinal Marx zu Coronavirus im Erzbistum

Weitere Informationen zur Absage aller öffentlichen Gottesdienste finden Sie hier.

Informationen des Erzbistums München und Freising zum Virus COVID-19 (Coronavirus)

Das Erzbistum München und Freising hat einen Krisenstab eingerichtet, der die Lage im Zusammenhang mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) beurteilt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen sind. Generell folgt das Erzbistum dabei den Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts. Über aktuelle Entscheidungen wird an dieser Stelle informiert.

Donnerstag, 12. März 2020: Erzbistum gibt weitere Empfehlungen an Pfarreien zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen heraus
Das Erzbistum München und Freising hat nach ersten Handlungsempfehlungen weitere Hinweise an die Pfarreien zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Virus COVID-19 (Coronavirus) gegeben. Entscheidend sei der Rahmen, in dem sich die jeweilige Veranstaltung vollziehe, zugleich wird auf den Kernauftrag der Kirche verwiesen, gerade bei der Sorge für Kranke und Sterbende: „Dazu gehören wesentlich die Eucharistie, die Krankensalbung und das Bußsakrament. Beerdigungen müssen natürlich stattfinden“, heißt es in dem Schreiben. Auch die Feier der Taufe und der Trauung sei nicht in jedem Fall zu verschieben, sondern könne „unter Beachtung der Hygienevorgaben und Kriterien im kleinen Kreis gefeiert werden“. Bei Taufen und Trauungen mit einer größeren Gästezahl sollte im Gespräch mit den betroffenen Familien der Rahmen angepasst werden oder eine Verschiebung erfolgen. Daneben wird auf die grundsätzliche Empfehlung der Gesundheitsbehörden verwiesen, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend jetzt durchgeführt werden müssten, abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Reguläre Firmtermine, die im Zeitraum bis Ostern geplant sind und eine größere Teilnehmerzahl haben, seien zu verschieben. Ob Einzelfirmungen im Einzelfall durchgeführt werden könnten, liege unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten im Ermessen des Firmspenders.

Für Gottesdienste allgemein wird empfohlen, dass die Zahl der Teilnehmenden, die sich in einem Kirchen- oder sonstigen Gebetsraum aufhalten, circa 100 nicht übersteigt, vorbeugende Hygienemaßnahmen von allen Anwesenden strikt eingehalten werden und ein ausreichender Abstand zwischen den Mitfeiernden gewahrt bleibt. Daneben wird auf die allgemeinen Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung von Ansteckungen in Gottesdiensten und Kirchenräumen verwiesen. Darüber hinaus wird unter anderem angeregt und empfohlen, Türklinken, Geländer und ähnliches regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren sowie für die Kollekte keinen Klingelbeutel oder Körbchen zu verwenden, die von Hand zu Hand weitergegeben werden.

In einer Anlage des Schreibens werden konkrete Kriterien genannt, anhand derer über die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern entschieden werden soll. Grundsätzlich gelte, dass im Zweifel Veranstaltungen abgesagt oder zeitlich verschoben werden sollten, zum Beispiel Chorproben, Seniorennachmittage, Firmnachmittage oder Erstkommunionvorbereitung. Für die konkrete Beurteilung nennt das Schreiben in einer Anlage Kriterien zur Bewertung von Veranstaltungen, welche die Anzahl und Herkunft der Teilnehmenden, Ansteckungsmöglichkeit und Risikopersonen, etwa erkrankte oder ältere Menschen, betreffen. Hinsichtlich der Ansteckungsmöglichkeit seien Dichte, Art und Dauer des Zusammenkommens zu berücksichtigen, ebenso, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinde. Mehr ...

Mittwoch, 11. März 2020: Erzbistum verschiebt Firmungen bis auf weiteres
Ab sofort werden alle Firmungen, die bis Ostern geplant waren, im Erzbistum bis auf weiteres verschoben, um der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen aus unterschiedlichen Regionen sowie Generationen und durch die verstärkte körperliche Berührung (Salbung) nicht Vorschub zu leisten.

Generell sollen Gottesdienste, die einen Ritus mit körperlichem Kontakt mit sich bringen oder bei denen mit einer hohen Dichte an Gläubigen gerechnet wird, etwa Kindergottesdienste, verschoben werden.

Entsprechend den Vorgaben der Staatsregierung dürfen Veranstaltungen, bei denen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu rechnen ist, bis auf weiteres nicht stattfinden, andere Veranstaltungen, die von den Behörden und dem Robert-Koch-Institut genannte Risikokriterien erfüllen, sollten im Zweifel abgesagt oder zeitlich verschoben werden. Beispielsweise sollten Chorproben, Senioren- oder Firmnachmittage im Zweifel abgesagt werden.
 
Des Weiteren wurde bereits jetzt entschieden, den mit einem hohen Vorbereitungsaufwand verbundenen Kreuzweg der Völker, an dem in der Regel mehrere tausend Menschen am Karfreitag in München teilnehmen, dieses Jahr abzusagen. Entscheidungen über weitere zentrale Kar- und Ostergottesdienste im Erzbistum sind noch nicht getroffen und werden je nach Entwicklung der Lage erfolgen.
 
Ausdrücklich bieten die Mitarbeiter der Telefonseelsorge (0800/111 0 222) Gespräche zum Thema Coronavirus und auch gemeinsame Gebete an.

Über Digitalradio sowie auf www.muenchner-kirchenradio.de werden werktäglich um 17.30 Uhr Gottesdienste aus dem Münchner Dom übertragen, sonntags um 10 Uhr, in der Regel ebenfalls aus dem Dom, vereinzelt aus anderen Kirchen des Erzbistums. Mehr ...

Erklärvideo Coronavirus