Pfarrverband Waldkraiburg

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Firmung

Firmung im Pfarrverband Waldkraiburg
Bild: Bernhard Riedl
In: Pfarrbriefservice.de
Die Firmung gehört zu den drei Initiationssakramenten (lat. initiare = einführen), also zu den Sakramenten, mit denen wir in die Glaubensgemeinschaft eingeführt werden: Taufe, Eucharistie (Erstkommunion) und Firmung. Das Wort Firmung kommt auch aus dem Lateinischen, confirmare, und bedeutet bestärken, bekräftigen. Bestärkt werden soll der junge Mensch auf seinem Glaubens- und Lebensweg. Er soll bestärkt werden mit der Kraft Gottes, mit dem Geist Gottes. In unserer Erzdiözese wird man in der Regel in der 8. Schuljahrgangsstufe gefirmt.
Die Jugendlichen erhalten im Dezember eine schriftliche Einladung zur Anmeldung.
Ein Info-/Elternabend findet im Januar statt.
Wichtig für die Anmeldung:
    • Du musst persönlich kommen.
    • Deine Taufurkunde aus dem Stammbuch der Familie ist mitzubringen
      (oder Taufschein).
  • Ein Materialkostenbeitrag von 5,- Euro wird eingesammelt
Firmvorbereitung in der Pfarrgemeinde
Die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung geschieht durch die Pfarrgemeinde.
Die Vorbereitungszeit beträgt etwa ein halbes Jahr. Folgende Veranstaltungen gehören
zur Vorbereitung:
  • „Kick off“ – Anstoß der Vorbereitungszeit (Treffen aller Firmbewerber im Pfarrsaal)
  • Auftaktgottesdienst
  • Jugendgottesdienst
  • Ein sozialer Tag (du wählst einen Termin aus): Sammelaktion für den Rot-Kreuz-Laden
    oder Integrativer Zirkus-Workshop (15 Plätze)
3 Gruppenstunden:                                                       oder: (Termine werden mit dem Gruppenbegleiter abgestimmt) 3 Treffen a 1,5 h
Ein Intensivtag Samstag, 13:00-18:00 Uhr im Pfarrzentrum Maria Schutz
  • Versöhnungsgottesdienst mit Eltern und Paten
  • Firmprobe
  • Firmung
Firmpaten
Dem Firmbewerber steht ein Pate/eine Patin zur Seite. „Ein junger Mensch, der in das selbständige Leben hineingeht, braucht jemanden, der ihm dabei zur Seite steht. Kirchlich gesehen soll der Pate bzw. die Patin gleichsam Bürge und Wegbegleiterin sein, damit der Firmling hineinfindet in ein Leben im Glauben.“ (Weihbischof Dr. Bernhard Haßlberger).
Wer darf Pate / Patin sein?
Er / Sie muss in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss selbst katholisch und gefirmt sein, das Sakrament der Eucharistie empfangen haben und zur Begleitung im Glauben geeignet und fähig sein (vgl. Can. 874).
Da das Patenamt ein bekenntnisgebundenes Amt ist, dürfen nichtkatholische Christen nur zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeugen auftreten (s. Can. 874 §2).


derzeit Verantwortlicher:
Gemeindereferent Nicolas Gkotses,Tel. 08638 / 9408 - 115E-Mail: ngkotses@ebmuc.de