Gremien

Pfarrverbandsrat
 
Der Pfarrverbandsrat setzt sich aus allen gewählten Mitgliedern der einzelnen Pfarrgemeinderäten unserer vier Pfarreien St. Benedikt, Maria Heimsuchung, St. Paul, St. Rupert, sowie aus allen hauptamtlich tätigen Seelsorger*innen unseres Pfarrverbandes zusammen.

Alle Pfarrgemeinderäte unserer vier Pfarrgemeinden treffen sich einige Male im Jahr im Pfarrverbandsrat (PVR). Hier werden Themen besprochen, die den gesamten Pfarrverband München-Westend betreffen. Wie können wir angesichts von Corona Gottesdienste feiern? Wie koordinieren wir Termine der einzelnen Pfarreien, damit es keine Überschneidungen gibt? Welche caritativen Angebote können wir Menschen am Rande der Gesellschaft machen? Wie muss eine neue Homepage ausschauen? Wie kann unser Pfarrverband in zehn Jahren gestaltet sein? All diese Fragen haben uns beschäftigt oder beschäftigen uns gerade. Dabei lassen wir uns immer von dem Gedanken leiten, was das Beste für die Menschen im Viertel ist. Die, die noch eng mit der Kirche verbunden sind, aber auch die, die nur noch selten oder gar keinen Kontakt mehr haben. Für Sie alle wollen wir Ansprechpartner sein und wir freuen uns, wenn Sie mit ihren Ideen und Wünschen auf uns zukommen.


Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die Kirchenverwaltung  wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel: Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftung, Abschluss von Verträgen, Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen, Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche sowie Ausstattung der Diensträume und des Pfarrheims, Zuständigkeit für Unterhalt und Instandsetzung der Gebäude, gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat.